Oktoberfest-Prozess Verteidiger von Millionärsverlobter gehen in Revision

Melanie Meier (2.v.r.) mit Anwälten
Foto: Sven Hoppe/ dpaDer Rechtsstreit um eine blutige Auseinandersetzung auf dem Münchner Oktoberfest geht in die nächste Runde. Die Verteidigung der Hamburger Millionärsverlobten Melanie Meier hat Revision gegen das Urteil eingelegt, wie das Landgericht München I mitteilte. Die 34-Jährige war wegen versuchten Totschlags auf dem Oktoberfest zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Schon direkt nach der Entscheidung am Donnerstag hatten ihre Anwälte angekündigt, das Urteil anfechten und vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe ziehen zu wollen.
Die Mutter dreier Kinder hatte im Prozess zugegeben, auf einen Wiesn-Gast eingestochen zu haben, der sie selbst und den Ex-Fußballnationalspieler Patrick Owomoyela rassistisch beleidigt hatte. Der Mann wurde schwer verletzt und wäre ohne eine Notoperation wohl gestorben. Die Angeklagte berief sich allerdings auf Notwehr.
Kein "Sonderrecht für Prominente"
Nach dem Urteil gegen Meier hatte der Richter die Rechtsanwälte der Frau heftig kritisiert. "Ich habe es in 27 Jahren noch nicht erlebt, dass Verteidiger jegliche professionelle Distanz zu ihrer Mandantin derart verloren haben", sagte Richter Norbert Riedmann. Es müsse geprüft werden, ob die Anwälte auch in eine gekaufte Zeugenaussage verwickelt seien.
Der Hamburger Immobilienkaufmann Detlef Fischer, Lebensgefährte der Angeklagten, hatte nach Auffassung des Gerichts mehrfach versucht, Zeugen zu kaufen - deswegen läuft gegen Fischer ein Ermittlungsverfahren, er wurde sogar vorübergehend festgenommen. Fischer soll einem Mann, der vor Gericht aussagte, für eine entlastende Falschaussage 200.000 Euro geboten haben.
Gerhard Strate, einer der kritisierten Rechtsanwälte, sprach von "Verteidiger-Bashing". München sei zwar eine schöne Stadt, aber "die Strafjustiz in Bayern ist nicht so, dass man sich darüber freut". Die Juristen haben ihre Haltung nun in einer kurzen Stellungnahme erneut deutlich gemacht.
Richter Riedmann hatte dagegen betont: "Die Kammer entscheidet nicht nach einem Sonderrecht für Prominente und auch nicht nach einem Sonderrecht für die Wiesn."