NSU-Verfahren in München Gericht weist auch Zschäpes Befangenheitsantrag ab

Beate Zschäpe beim NSU-Prozessauftakt am Montag: Die Besetzung des Gerichts bleibt
Foto: MICHAEL DALDER/ REUTERSMünchen - Auf elf Seiten begründet der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (OLG) - unter Mitarbeit dreier OLG-Richter - seinen Beschluss, warum er den Befangenheitsantrag des Angeklagten Ralf Wohlleben gegen drei Richter des Staatsschutzsenats zurückweist.
Auch den Befangenheitsantrag der mutmaßlichen Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat das OLG abgelehnt. "Es liegen keine berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters vor", heißt es in dem fünfseitigen Beschluss, der SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Zschäpes Rechtsanwälte hatten für die 38-Jährige erklären lassen, sie lehne den Vorsitzenden Richter Manfred Götzl als befangen ab, weil die Verteidiger vor Betreten des Sitzungssaals auf Waffen durchsucht werden sollen - nicht aber die Vertreter der Bundesanwaltschaft sowie Polizeibeamte und Justizbedienstete. Damit würden die Verteidiger unter den Verdacht gestellt, sich an "verbotenen und letztlich kriminellen Handlungen zu beteiligen".
Es gebe keine Gründe, "die für einen verständigen Angeklagten geeignet sind, Misstrauen in die Unparteilichkeit des Vorsitzenden Richters zu rechtfertigen", begründet das OLG seinen Beschluss, den Antrag der drei Verteidiger abzulehnen. "Die Sichtweise des Verteidigers allein oder auch dessen Empfindung, diskriminiert zu werden, genügen nicht."
Wegen der gestellten Anträge hatte der 6. Strafsenat am Montag den Prozess für eine Woche unterbrochen.
In dem Prozess gegen Zschäpe und insgesamt vier weitere Angeklagte sollen die Verbrechen der Terrorzelle "Nationalsozialistischer Untergrund" aufgeklärt werden. Mehr als 13 Jahre lang konnten die mutmaßlichen Täter unerkannt unter falschen Identitäten im Untergrund leben. Zschäpe muss sich als Mittäterin der rechtsextremistischen Verbrechensserie verantworten. Dem NSU werden Morde an neun türkisch- und griechischstämmigen Kleinunternehmern und einer Polizistin sowie Anschläge und Raubüberfälle zugeschrieben.