Beschwerde abgewiesen Verfassungsgericht hält früheren SS-Mann Gröning für haftfähig

Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord im NS-Vernichtungslager Auschwitz zu vier Jahren Haft verurteilt. Nun muss der 96-Jährige ins Gefängnis - seine Beschwerde ist zurückgewiesen worden.
Oskar Gröning (Archiv)

Oskar Gröning (Archiv)

Foto: POOL/ REUTERS

Der frühere SS-Mann Oskar Gröning muss seine Freiheitsstrafe in Kürze antreten. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde des 96-Jährigen abgewiesen, wie das Gericht mitteilte. Gröning werde nun demnächst zum Antritt seiner Strafhaft geladen, sagte die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover. "Das sollte zeitnah erfolgen."

Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der "Buchhalter von Auschwitz" genannte frühere Freiwillige der Waffen-SS hatte eingeräumt, in dem Konzentrations- und Vernichtungslager Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.

Gröning hatte gesundheitliche Gründe vorgebracht, um der Freiheitsstrafe zu entgehen. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte nun eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle, das bereits im November entschieden hatte, dass Gröning haftfähig sei.

Es werde davon ausgegangen, dass das "hohe Lebensalter des Beschwerdeführers" nicht ausreichend sei, "um von der Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs abzusehen", begründete das Verfassungsgericht seine Entscheidung  .

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Foto: DPA/Museum Auschwitz-Birkenau
jpz/dpa
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