WDR-Bericht über Fall Oury Jalloh Staatsanwalt ging von Tötung aus

2005 verbrannte Oury Jalloh in einer Polizeizelle in Dessau. Recherchen des WDR deuten nun darauf hin, dass der Asylbewerber möglicherweise umgebracht wurde. Davon soll auch ein Staatsanwalt überzeugt gewesen sein.
Gedenken an Oury Jalloh

Gedenken an Oury Jalloh

Foto: Jens Wolf/ dpa

Bis heute sind die Todesumstände Oury Jallohs im Polizeigewahrsam nicht eindeutig geklärt. Der Mann aus Sierra Leone habe sich vor zwölf Jahren selbst angezündet, lautet eine von den Ermittlungsbehörden lange verfolgte These. Nun berichtet das WDR-Magazin "Monitor" unter Berufung auf Ermittlungsakten, dass ein Fremdverschulden wahrscheinlicher sei.

Der Leiter der bis August dieses Jahres zuständigen Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau, Folker Bittmann, ging demnach von einem begründeten Mordverdacht aus. Jalloh sei wahrscheinlich bereits vor Ausbruch des Feuers handlungsunfähig oder sogar schon tot gewesen und mit Brandbeschleuniger besprüht und angezündet worden, berichtet das Magazin  unter Berufung auf ein Schreiben Bittmanns aus dem April. Der Oberstaatsanwalt habe zudem konkrete Verdächtige aus Reihen der Dessauer Polizei benannt.

Mehrere Sachverständige aus den Bereichen Brandschutz, Medizin und Chemie seien zum Schluss gekommen, dass der Asylbewerber getötet wurde, hieß es mit Verweis auf weitere Ermittlungsakten. Gutachten und Brandversuche zum Ausbruch des Feuers in der Zelle hätten dies bestätigt.

Im Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Halle mitgeteilt, sie habe das 2012 aufgenommene Todesermittlungsverfahren eingestellt. Ein von zwei verschiedenen Sachverständigen geleiteter Brandversuch im August 2016 habe keine sicheren Erkenntnisse erbracht. Kurz vor der Verfahrenseinstellung waren die Ermittler gewechselt - der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wurde das Verfahren entzogen. Generalstaatsanwalt Jürgen Konrad begründete dies damals mit einer Überlastung der Behörde.

Jalloh war am 7. Januar 2005 verbrannt in einer Polizeizelle des Polizeireviers Dessau gefunden worden. Er hatte dort an Händen und Füßen gefesselt auf einer Matratze gelegen. Das Landgericht Magdeburg verurteilte den damaligen Dienstleiter 2012 wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe, weil er Jalloh besser hätte überwachen müssen. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2014 das Urteil, in dem davon ausgegangen wurde, dass Jalloh die Matratze selbst angezündet hatte.

Dies wird von einer Jalloh-Gedenkinitiative seit Langem bezweifelt. Sie legte 2015 ein eigenes Gutachten vor, wonach es unwahrscheinlich sei, dass dieser die Matratze selbst hätte anzünden können. Außerdem deutete laut diesem Gutachten vieles auf die Verwendung eines Brandbeschleunigers hin. Dass die Ermittler keine entsprechenden Spuren fanden, erklären die Gutachter der Initiative damit, dass diese womöglich vollständig vom Feuer vernichtet wurden.

apr
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