Tod in der Polizeizelle Kein neues Verfahren zu Oury Jallohs Feuertod
Knapp 15 Jahre nach dem Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle hat die Justiz in Sachsen-Anhalt den Fall abgeschlossen.
Mahnwache zum Gedenken an Oury Jalloh
Foto: Hendrik Schmidt/ dpaDie Familie des bei einem Feuer in einer Arrestzelle verstorbenen Asylbewerbers Oury Jalloh ist mit ihrem Wunsch nach einer weiteren juristischen Aufklärung des Falls gescheitert. Das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg habe den Antrag eines Verwandten Jallohs auf Klageerzwingung als unzulässig verworfen, hieß es in einer Mitteilung.
Jalloh war nach einem Brand in einer Dessauer Polizeizelle am 7. Januar 2005 mit erheblichen Verbrennungen tot aufgefunden worden. Ob Jalloh selbst damals die Matratze angezündet hatte, auf der er gefesselt lag, ist bis heute nicht geklärt.
Allerdings verurteilte das Landgericht Magdeburg 2012 einen Beamten wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe - er hatte demnach nicht dafür gesorgt, dass Jalloh ausreichend beaufsichtigt wurde. Es schien dem Gericht damals als wahrscheinlich, dass der Brand von Jalloh selbst gelegt worden war.
Die Familie des Mannes aus Sierra Leone geht von Mord aus und versucht seit Jahren, vor Gericht mit weiteren Verfahren die Aufklärung des Falles zu erreichen. Aus Sicht des OLG gelang es ihr in dem aktuellen Antrag nicht, in sich schlüssig und mit ausreichend Beweisen das mögliche Tatgeschehen darzustellen.
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