Urteil in Paderborn Mutter ließ Töchter unnötigerweise operieren – dreieinhalb Jahre Haft

Sie ließ der einen Tochter einen künstlichen Darmausgang legen, der anderen eine Magensonde: Eine Frau ist in Nordrhein-Westfalen schuldig gesprochen worden – sie soll das Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom haben.
Gerichtsgebäude in Paderborn (Symbolbild)

Gerichtsgebäude in Paderborn (Symbolbild)

Foto: David Inderlied / picture alliance/dpa

Das Landgericht Paderborn hat eine 34-Jährige zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt, weil sie zwei ihrer Kinder unnötigen Operationen ausgesetzt hat. Die Strafkammer sprach sie nach fast zweimonatiger Prozessdauer der Misshandlung von Schutzbefohlenen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Frau hatte zwischen November 2015 und Oktober 2018 einer Tochter einen künstlichen Darmausgang legen lassen, der anderen eine Magensonde. In beiden Fällen hatte sie die gesundheitlichen Einschränkungen der Kleinkinder, die mit den Eingriffen behoben werden sollten, vorgetäuscht und die behandelnden Ärzte entsprechend manipuliert. Bei der jüngeren Tochter hatte sie nach Überzeugung des Gerichts zudem bewusst eine Unterernährung herbeigeführt, um Ärzte von der Notwendigkeit einer Magensonde zu überzeugen.

Nach Erkenntnissen einer psychiatrischen Gutachterin leidet die 34-Jährige am Münchhausen-Stellvertreter-Syndrom. Das ist eine Störung, die insbesondere Mütter dazu veranlasst, Beschwerden ihrer Kinder vorzutäuschen, manchmal sogar Symptome durch Verletzungen und Vergiftungen selbst zu erzeugen. Hauptsächlich gehe es den Betroffenen darum, sich als besonders fürsorglich und medizinisch kompetent zu inszenieren.

bbr/dpa

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