"Reichsbürger"-Prozess "König von Deutschland" wieder auf freiem Fuß

Peter Fitzek, der sich selbst "König von Deutschland" nennt, ist aus der Haft entlassen worden. Der Grund: Sein Gerichtsverfahren wird sich noch hinziehen.
Peter Fitzek

Peter Fitzek

Foto: Hendrik Schmidt/ dpa

Der selbsternannte "König von Deutschland", Peter Fitzek, ist vorerst wieder auf freiem Fuß. Das Landgericht Halle hob den vor rund einem Jahr erlassenen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann auf. Angesichts der Dauer des bisherigen Verfahrens und der nunmehr noch zu erwartenden weiteren Hauptverhandlungsdauer sei die Fortdauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, hieß es in der Begründung des Gerichts.

Fitzek war am 15. März 2017 wegen unerlaubter Bankgeschäfte und Untreue in besonders schwerem Fall zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab Fitzeks Revision jedoch statt und hob das Urteil des Landgerichts Halle in der vergangenen Woche auf.

Die Kammer des Landgerichts Halle hatte es im vergangenen Jahr als erwiesen angesehen, dass der Wittenberger 1,3 Millionen Euro von Anlegern veruntreut hat. Fitzek betrieb demnach zwischen 2009 und 2013 in Wittenberg ungenehmigte Bankgeschäfte. Dies wertete das Gericht als Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Fast 600 Menschen zahlten demnach teils erhebliche Summen in eine sogenannte Kooperationskasse ein.

Fitzek-Prozess wird neu aufgerollt

Mindestens 1,3 Millionen Euro davon habe Fitzek abgehoben, ohne das klar sei, wo das Geld geblieben sei. Nach Meinung der Karlsruher Richter gibt es im Zusammenhang mit den Bankgeschäften jedoch noch Aufklärungsbedarf. Auch die Verurteilung wegen Untreue sieht der BGH als nicht ausreichend begründet an. Der Fall muss nun vor einer anderen Kammer neu aufgerollt werden.

Fitzek wird der sogenannten Reichsbürgerszene zugerechnet. Er selbst bestreitet dies allerdings. 2012 hatte der Mann ein eigenes Königreich ausgerufen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und wurde unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt. Weil er auch unerlaubt eine eigene Krankenversicherung betrieb, wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Sowohl die Reichsbürgerbewegung als auch sogenannte Selbstverwalter wie Fitzeks "Königreich" werden vom Verfassungsschutz beobachtet. "Reichsbürger" erkennen die Bundesrepublik nicht an und gehen davon aus, dass das Deutsche Reich in den Grenzen von 1937 noch existiert. Einige Anhänger vertreten rechtsextremistische Positionen.

Im Video: Der Koch und sein Königreich

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fok/AFP
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