Urteil im Hamburger Piratenprozess Schuldspruch in der Fremde

Einer der Angeklagten mit seinen Verteidigern: "Was ist das, ein Schwan?"
Foto: PHILIPP GUELLAND/ AFPHamburg - Der Vormittag des letzten Verhandlungstags steht exemplarisch für den ganzen Prozess: Fünfmal wird das Verfahren wegen diverser Beweisanträge bis 11.20 Uhr unterbrochen; einer der Angeklagten wendet sich an die Richter und betont, er sei missverstanden worden - nun möchte er tatsächlich die Wahrheit sagen. Dann schließt das Gericht die Beweisaufnahme - zum insgesamt sechsten Mal.
Fast zwei Jahre lief der Mammutprozess am Hamburger Landgericht. Zehn Somalier waren wegen des Überfalls auf den deutschen Frachter "Taipan" Anfang April 2010 angeklagt. Flankiert von je zwei Verteidigern saßen die Angeklagten drei Berufsrichtern und zwei Schöffen gegenüber. Sie hatten deutsche Gesetze anzuwenden auf ein Verbrechen in einer der ärmsten Regionen der Welt. Die Anklage lautete auf erpresserischen Menschenraub und Gefährdung des Seeverkehrs.
105 Verhandlungstage dauerte es, nun ist das Urteil gesprochen: Die sieben Erwachsenen wurden zu sechs bis sieben Jahren Haft verurteilt, die drei Heranwachsenden zu zwei Jahren Jugendstrafe. Da die jungen Männer seit April auf freiem Fuß sind und zuvor bereits zwei Jahre abgesessen hatten, müssen sie nach der Urteilsverkündung nicht wieder ins Gefängnis.
Mit seinem Urteil blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte sechs bis zwölf Jahre Gefängnis für die erwachsenen Angeklagten sowie vier bis fünfeinhalb Jahre für die drei jüngsten gefordert.
"Schlagkräftige Truppe mit fester Aufgabenverteilung"
Die Fakten waren eindeutig. Der Frachter "Taipan" war am 5. April 2010 vor der somalischen Küste entführt worden. Zur Hilfe geeilte niederländische Marinesoldaten konnten das Containerschiff befreien und zehn Somalier an Bord festsetzen. Es wurden schwere Waffen gefunden, eine Panzerfaust, mehrere Kalaschnikows, zwei Pistolen. Die mutmaßlichen Piraten wurden an die deutschen Behörden übergeben.
Die Hamburger Richter sind zu der Überzeugung gekommen, dass die zehn Angeklagten zwar die Kaperung nicht selbst organisiert hatten, aber gemeinsam die "Taipan" entführten. Jeder habe eine feste Aufgabe gehabt, alle seien einem Tatplan gefolgt. "Wir sind sicher, dass es sich bei Ihnen allen zusammen um eine schlagkräftige Truppe mit fester Aufgabenverteilung gehandelt hat", sagte der Vorsitzende Richter Bernd Steinmetz in seiner Urteilsbegründung zu den Angeklagten. Möglicherweise seien die Männer ein eingespieltes Team gewesen, dass schon andere Angriffe zusammen durchgeführt habe.
Die Schiffsentführer hätten auf ein Lösegeld von mindestens einer Million Dollar gehofft, sagte der Richter. Und an die Angeklagten gewandt: "Einen Anteil, wenn auch nur einen geringen, erwartete jeder von Ihnen."
Die Männer hatten im Laufe des Verfahrens - teils längere, teils kürzere - Angaben zu dem Tathergang gemacht. Dabei spielten sie ihre eigene Rolle meist herunter. Der eine will lediglich auf einem Stuhl an Bord der "Taipan" gesessen und gewartete haben, ein andere hatte nach eigener Aussage lediglich Wasser aus einem Schnellboot geschöpft, ein Dritter stellte sich als Dolmetscher dar.
Kronzeuge oder Lügner?
Der Prozess zog sich nicht zuletzt so in die Länge, weil einer der Angeklagten sich im Februar dieses Jahres überraschend zu einer Aussage entschloss. Die Plädoyers hatten bereits begonnen, als Khalief D. erklärte, seine Mitangeklagten hätten das Gericht die ganze Zeit "in die Irre geführt" und er werde nun sagen, welche Rolle welcher Angeklagte bei dem Überfall gespielt habe. Die Beweisaufnahme wurde wieder eröffnet, neue Zeugen wurden gehört. Schließlich änderte die Staatsanwaltschaft aufgrund von D.s Aussage ihre Strafanträge für zwei Angeklagte. D.s Strafe sollte milder ausfallen, die des angeblichen Anführers deutlich höher.
Bis zum Prozessende blieben Zweifel an D.s Aussage und Glaubwürdigkeit. In ihren letzten Worten vor der Urteilsverkündung bezeichneten ihn einige der anderen Angeklagten als Lügner, dem es nur darum gegangen sei, selber nicht als Anführer identifiziert zu werden und eine mildere Strafe zu bekommen. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass ein Großteil seiner Darstellung stimmig sei: "Wir können Zweifel nicht ausräumen, aber als Lügner überführt sind sie sicher nicht."
Das Gericht musste aber einräumen, dass es schlicht nicht in der Lage war, komplett zu rekonstruieren, was sich Tausende Kilometer entfernt an jenem Apriltag ereignet hatte. Es war auch nahezu unmöglich, die Glaubwürdigkeit der Angeklagten zu überprüfen.
Verteidiger betonten Lebenssituation in Somalia
Neben den unterschiedlichen Angaben zur Tatbeteiligung machte vor allem die Herkunft der Angeklagten das Verfahren zu einem enormen Unterfangen. Tatsächlich kollidierten in dem Prozess zwei Welten.
Einer der Rechtsanwälte machte das deutlich, als er von einem Schwan erzählte. Was das sei, ein Schwan, habe er seinen Mandanten gefragt. Das könne er nicht sagen, antwortete Abdullei S. Wie so vieles in diesem fremden Land, in dem er vor Gericht steht, seien die weißen Vögel dem Somalier völlig unbekannt gewesen, sagte der Verteidiger in seinem Plädoyer.
Von Beginn an hatten die 20 Pflichtverteidiger die Lebensbedingungen in Somalia zum Thema gemacht und dies in ihren Plädoyers noch einmal betont. Armut, Hunger und Krieg müssten von dem Gericht stärker strafmildernd berücksichtigt werden. Zudem schilderten die Anwälte die Herausforderungen, vor die der Prozess im Tausende Kilometer entfernten Deutschland und der völlig unbekannte Kulturkreis die Männer stellte.
Die Anwälte hatten auch die Frage nach der Legitimation des Gerichts und einer Strafe in Deutschland aufgeworfen. Einige der Verteidiger betonten in ihren Schlussplädoyers, keiner der Angeklagten habe die Gesetze gekannt, gegen die er verstoßen habe.
In ihren letzten Worten an das Gericht baten einige Angeklagte am Freitag um Milde und erinnerten an die katastrophale humanitäre Lage in Somalia, in dem seit Jahrzehnten Anarchie herrsche. "Mein Heimatland ist zusammengebrochen. Ich bitte den Herrn Vorsitzenden: Seien Sie gerecht", sagte einer von ihnen nach Übersetzung des Gerichtsdolmetschers.
Zuständigkeit des Landgerichts Hamburg
Das Gericht betonte, bei seiner Urteilsfindung die Situation in Somalia strafmildernd berücksichtigt zu haben. Auch habe man die Haft in der Fremde, die Entfernung von Familien und Freunden sowie die Sprachbarrieren berücksichtigt. Dennoch wehre man sich gegen die "Rechtfertigungsideologie", es gebe die Piraterie wegen der Giftmüllverklappung und der Überfischung durch internationale Flotten in somalischen Gewässern, so Steinmetz.
Die Kaperung der "Taipan" sei ein gefährlicher Angriff gewesen, bei dem 15 Besatzungsmitglieder zu Opfer wurden und drei von ihnen sogar in Lebensgefahr gewesen seien. Außerdem sei es zu erheblichen Schäden an dem Frachter gekommen und die Männer hätten eine hohe kriminelle Energie bewiesen.
Steinmetz ließ es sich in seiner vierstündigen Urteilsbegründung nicht nehmen, auch etwas zu der Rolle des Hamburger Langerichts zu sagen: "Dieses Gericht hat zu keinem Zeitpunkt des Verfahrens Zweifel daran gehabt, dass auf dem hier angeklagten Fall deutsches Strafrecht Anwendung zu finden hat und das Landgericht Hamburg für das Verfahren zuständig ist." Zwei deutsche Seeleute seien Opfer einer Straftat geworden, die "Taipan" unter deutscher Flagge gefahren.
Das Verfahren habe einen enormen Aufwand an Zeit, Kraft und Kosten erfordert - sei aber mitnichten gescheitert, so Steinmetz. "Im Gegenteil: Wir Richter sind uns einig, dass das Verfahren nicht sinnlos war." Seeleute aller Nationen seien Opfer von Piraten. Im Jahr 2010 habe es Experten zufolge 60 Kaperungen gegeben, tausend Besatzungsmitglieder seien in der Gewalt von Seeräubern gewesen. Daher sei es wichtig, dass sich ein Gericht mit einem solchen Verfahren befasst.