Plädoyers im Brunner-Prozess Anklage fordert lange Haft für S-Bahn-Schläger

Der erste Hauptverdächtige soll für zehn Jahre hinter Gitter, der zweite für acht: Im Prozess um den Tod von Dominik Brunner hält die Anklage am Mordvorwurf fest, obwohl der Unternehmer an Herzversagen starb. Die Verteidigung wertete die Vorerkrankung des Opfers dagegen als strafmildernd.
Brunner-Prozess: Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft wegen Mordes für den mutmaßlichen Haupttäter Markus S.

Brunner-Prozess: Die Staatsanwaltschaft fordert zehn Jahre Haft wegen Mordes für den mutmaßlichen Haupttäter Markus S.

Foto: MICHAEL DALDER/ REUTERS

Brunner-Prozess

München - Die Staatsanwaltschaft hat im zehn und acht Jahre Haft für die beiden Angeklagten gefordert. Gegen den mutmaßlichen Haupttäter Markus S., 19, hielt die Anklagebehörde am Mordvorwurf fest sowie dem der versuchten räuberischen Erpressung gegen vier Schüler - sie forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. Der ebenfalls angeklagte Sebastian L., 18, soll wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie versuchter räuberischer Erpressung mit acht Jahren Haft bestraft werden.

Beide hätten den Tod Dominik Brunners mit massiver Gewalt verschuldet und sich dafür rächen wollen, dass er die vier Schüler gegen die Angriffe der Jugendlichen verteidigte. "Er wurde getötet, weil er Zivilcourage zeigte", sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer.

"Dominik Brunner hat nicht weggesehen, als vier Jugendliche erpresst werden sollten." Während für Markus S. der Mordvorwurf aus niederen Beweggründen zutreffe, sei der jüngere Sebastian L. "einen Zentimeter vom Tötungsvorsatz entfernt" gewesen.

Die beiden Angeklagten hatten den 50-jährigen Brunner am 12. September 2009 auf dem S-Bahnhof München-Solln mit Schlägen und Tritten traktiert. Im Prozessverlauf stellte sich zwar heraus, dass der Manager nicht direkt an den Verletzungen, sondern an Herzstillstand infolge eines vergrößerten Herzmuskels starb. Da der Herzstillstand aber von der massiven Gewalt unmittelbar ausgelöst worden sei, wertete die Anklagebehörde diesen Aspekt nicht als Grund, vom Mordvorwurf gegen den Hauptangeklagten abzugehen.

Dagegen werteten die Verteidiger von S. die Herzerkrankung des Opfer in ihrem Plädoyer als entscheidend für ein niedrigeres Strafmaß. Ohne diese Erkrankung würde Brunner heute noch leben, sagten sie in ihrem Plädoyer. S. dürfe daher nur wegen Körperverletzung mit Todesfolge, versuchtem Totschlag und Beihilfe zur räuberischen Erpressung mit einer Jugendstrafe von unter sieben Jahren belangt werden. Als strafmildernd sahen sie außerdem die hohe Alkoholisierung des Jugendlichen an, der zur Tatzeit über zwei Promille Alkohol im Blut hatte.

Nebenklage schließt sich Staatsanwaltschaft an

Die Anwältin von Brunners Eltern, die vor Gericht als Nebenkläger auftreten, schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Die Verantwortung für die Eskalation der Situation liege "glasklar" beim mutmaßlichen Haupttäter Markus S. (19) und seinem Freund Sebastian L. (18), betonte sie.

Der ältere Angeklagte habe mit Tötungsabsicht gehandelt, sagte die Anwältin. Deshalb hielt sie am Mordvorwurf fest und forderte die höchstmögliche Jugendstrafe. Bei Sebastian L. hingegen sei es "haarscharf" an der Tötungsabsicht vorbeigegangen. Zeugen hatten berichtet, dass Sebastian L. nicht mehr auf Brunner eingetreten habe, als er am Boden lag. Außerdem habe er seinen Kumpel noch zu bremsen versucht.

In bewegenden Worten schilderte die Anwältin der Eltern, was der Tod des einzigen Sohnes für sie bedeute. "Ich möchte, dass Sie beginnen zu verstehen, was Sie getan haben", sagte die Anwältin zu den Angeklagten. "Sie haben neben Dominik Brunner auch seine Eltern auf dem Gewissen." Die beiden über 80 Jahre alten Eltern Brunners seien krank und kämen über seinen gewaltsamen Tod wohl nie hinweg. "Irgendwann verlässt die Kraft den Körper", zitierte sie die Eltern.

Die Anwälte von L. forderten für diesen eine Strafe von höchstens dreieinhalb Jahren Jugendhaft. Das Urteil soll am 6. September fallen.

kng/dpa/AFP
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren
Mehrfachnutzung erkannt
Bitte beachten Sie: Die zeitgleiche Nutzung von SPIEGEL+-Inhalten ist auf ein Gerät beschränkt. Wir behalten uns vor, die Mehrfachnutzung zukünftig technisch zu unterbinden.
Sie möchten SPIEGEL+ auf mehreren Geräten zeitgleich nutzen? Zu unseren Angeboten