Prinz Ernst August vor Gericht
Weitere Zweifel an Opfer-Version
Ab Montag steht Ernst August Prinz von Hannover erneut vor Gericht, weil er einen deutschen Hotelier in Kenia verprügelt haben soll. Kurz vor Prozessbeginn zeichnet sich bereits eine Wende in dem Fall ab: Die Aussagen nach der angeblichen Tat stimmen nicht mit der Strafanzeige überein.
Am Montag wird in Hildesheim der Prozess gegen Ernst August Prinz von Hannover wieder aufgenommen. Im Jahr 2000 soll er am Strand von Kenia einen deutschen Hotelier geschlagen haben. Nun sind weitere Zweifel an der Glaubwürdigkeit des damaligen Opfers Josef Brunlehner aufgetaucht.
Bereits im Jahr 2001 hatte die Generalstaatsanwaltschaft von Mombasa empfohlen, die Ermittlungen gegen den Prinzen einzustellen. Die Begründung: Brunlehner habe bei verschiedenen Befragungen keine Version durchgängig vorgetragen. "Beim Versuch, seine Vorwürfe zu stützen, hat der Kläger in drei separaten Stellungnahmen jeweils neue Vorgänge ins Licht gerückt, was offenbar noch bestenfalls als nachträglicher Einfall erklärt werden kann", heißt es in der Stellungnahme der Staatsanwaltschaft.
So hatte Brunlehner in einer ersten Aussage am Morgen nach der Tat offenbar noch nichts davon gesagt, dass ein Schlagring zum Einsatz gekommen sei, wie er dann später behauptete. Auch davon, dass der Prinz ihn mit "linken und rechten Schwingern 10- bis 15-mal aufs Heftigste" getroffen haben soll, wie es anschließend in seiner Strafanzeige hieß, ist im Protokoll dieser Aussage noch keine Rede. Das Verfahren in Kenia wurde kurz danach eingestellt.