Prostituierten-Affäre
Ottfried Fischer droht Schlappe vor Gericht
Noch ist kein Urteil gesprochen, doch Ottfried Fischers Chancen im Berufungsverfahren um die mögliche Nötigung durch einen "Bild"-Reporter schwinden. Die Richterin erklärte, womöglich habe nicht der Journalist ihn mit zu einem Interview gedrängt - sondern seine eigene PR-Agentin.
Schauspieler Fischer: "Bin nur darauf eingestiegen, weil ich Panik bekommen habe"
Foto: dapd
München - Im Rechtsstreit mit einem ehemaligen "Bild"-Reporter wegen Nötigung könnte schon bald eine Niederlage auf
Ottfried Fischer zukommen. Die Vorsitzende Richterin stellte am Mittwoch fest, dass der Schauspieler womöglich von seiner eigenen PR-Agentin und nicht von dem Journalisten zum Gespräch mit der Boulevard-Zeitung bewegt worden war. In dem Interview habe Fischer zudem sein wegen einer Sex-Affäre ramponiertes Image aufpolieren dürfen.
Der frühere "Bild"-Mitarbeiter war im Oktober vom Amtsgericht München wegen Nötigung zu einer
Geldstrafe von 14.400 Euro verurteilt worden. Er hatte Fischers PR-Agentin darauf hingewiesen, ein Video in seinem Besitz zu haben, das den Schauspieler beim Sex mit zwei Prostituierten zeigt. Gegen das Urteil hatte der Journalist Berufung eingelegt.
Zum Auftakt der neuen Prozessrunde betonte dieser erneut, niemals mit der Veröffentlichung des Videos gedroht zu haben. Fischer bekräftigte hingegen seinen Vorwurf der Nötigung: Ohne den Hinweis des Reporters auf das Video hätte er dem Blatt keinesfalls ein Exklusivinterview zu der Affäre gegeben.
"Ich bin nur darauf eingestiegen, weil ich Panik bekommen habe", sagte Fischer. Als er von seiner PR-Agentin erfahren habe, dass der Journalist im Besitz des heimlich aufgenommenen Films sei, "war das ein Schock für mich". Er habe fest damit gerechnet, dass die Zeitung die brisanten Aufnahmen veröffentlichen würde, wenn er nicht mit ihr kooperiere.
PR-Frau als "Sprachrohr"
Die PR-Frau habe ihm klar gemacht, dass in diesem Fall "Schluss ist mit meiner Karriere". Sie habe gesagt: "Dann kannst du einpacken. Dann ist deine Existenz am Ende." Insofern sei er "in Zugzwang" gewesen. Später habe er sich dann aber doch entschlossen, den Reporter anzuzeigen, um zu signalisieren: "Ich bin nicht erpressbar."
Allerdings räumte Fischer am Mittwoch vor dem Landgericht München ein, er habe den Eindruck gehabt, die PR-Agentin,
von der er sich inzwischen getrennt hat, sei das "Sprachrohr" des Journalisten gewesen.
Zwei Prostituierte und ihre beiden Zuhälter hatten im Sommer 2009 das Video mit Fischer heimlich gedreht - und wurden dafür bereits verurteilt. Mit dem Video hatten sie erreichen wollen, dass Fischers Kreditkartenfirma angeblich noch ausstehende Gelder für sexuelle Dienste überweist. Der pikante Film wurde dann an den damaligen "Bild"-Reporter verkauft.
Eine Entscheidung in dem Berufungsverfahren wurde vertagt, weil der Verkäufer des Videos nicht anwesend war. Die Verhandlung soll am 28. April mit dessen Zeugenaussage fortgesetzt werden.