Prozess Die Rote Zora und ihre Schande
Im Eingang des Berliner Kammergerichts geht es zu wie bei einem Klassentreffen: Zwei Dutzend Menschen, die sich hier die Hände schütteln, haben sich jahrelang nicht mehr gesehen. Sie erkennen sich wieder, trotz grauer Haare und tieferer Falten und kramen lang nicht mehr benutzte Vornamen aus dem Gedächtnis. Im Gerichtssaal winken sie dann der Angeklagten Adrienne Gerhäuser zu.
Die schmale Frau mit dem blassen Gesicht, das vom kurzen, ergrauten Haar und großen, silbernen Kreolen dominiert wird, grüßt zurück. Die 58-Jährige wirkt entspannt und plaudert in den wenigen Minuten, ehe Jürgen Warnatsch, der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats, die Sitzung eröffnet, mit ihrer Verteidigerin Edith Lunnebach.
Die Angeklagte hat nicht viel zu befürchten, denn obwohl sie sich wegen Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung "Rote Zora" und der Beteiligung an zwei versuchten Sprengstoffanschlägen vor Berlins oberstem Gericht verantworten muss, wird die Strafe milde sein. Zwei Jahre Freiheitsentzug zur Bewährung gegen ein glaubhaftes Geständnis, so haben es Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung bereits im November 2006 verabredet.
Unter dieser Bedingung gaben Adrienne Agathe Gerhäuser und ihr gleichaltriger Lebensgefährte Thomas Kram ihr Leben in der Illegalität auf. Sie stellten sich am 4. Dezember 2006 in Begleitung ihrer Anwälte bei der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Noch am selben Tag wurde der seit Juni 1998 gegen sie ausgestellte Haftbefehl außer Kraft gesetzt. Gleich zu Beginn des Prozesses sagt Richter Warnatsch: "Der Senat sieht keinen Grund, von dieser Zusage abzuweichen."
Die Pädagogin Adrienne Gerhäuser engagierte sich in den achtziger Jahren in der Frauenbewegung. "Dort habe ich Frauen kennen gelernt, die der 'Roten Zora' nahe standen", trägt Verteidigerin Lunnebeck für ihre Mandantin vor. Ja, Gerhäuser habe sich von Oktober 1986 bis April 1987 als Mitglied der "Roten Zora" betätigt und sei an zwei versuchten Sprengstoffanschlägen beteiligt gewesen. Zum einem am 17. Oktober 1986 auf das Gentechnische Institut in Berlin-Dahlem und zum anderen am 21. Juni 1987 auf ein Verwaltungsgebäude des Bekleidungskonzerns Adler in der Nähe von Aschaffenburg. Für beide Sprengsätze habe sie jeweils einen Wecker der Marke Emes Sonochron als Zündzeitverzögerer gekauft.
So kurz kann ein glaubhaftes Geständnis sein: Es umfasst exakt den von der Bundesanwaltschaft nachgewiesenen Kauf von zwei Weckern und negiert die Möglichkeit, dass Gerhäuser, die sich von 1982 bis 1984 auf Kosten des Arbeitsamtes Essen zur Funkelektronikerin umschulen ließ, auch für den Bau der Sprengsätze verantwortlich sein könnte.
Sommerregen verhinderte Explosion
Die Vorliebe der "Roten Zora" und der eng mit ihnen verbundenen "Revolutionären Zellen" für Wecker der Marke Emes Sonochron entdeckte das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Untersuchung von Sprengsätzen zu Beginn der achtziger Jahre. Deshalb präparierte man seit 1985 diese Wecker auf der Rückseite ihres Uhrzeigers mit fortlaufenden vierstelligen Nummern. Außerdem installierte das BKA in den jeweiligen Geschäften Überwachungskameras. Als Adrienne Gerhäuser zwei Tage vor dem Anschlag auf das Gentechnische Institut einen solchen Wecker mit der Nummer 5199 bei der Firma Bolland in Dortmund kaufte, wurde sie fotografiert.
12 Uhr war auf jenem Wecker eingestellt: Am Samstagmittag, 18. April 1986, sollte der am Vortag auf einem Fenstersims des Berliner Gentechnischen Instituts abgelegte Sprengsatz detonieren. Um 10 Uhr fiel einem Wachmann die braune Textiltasche mit dem Aufdruck "Bolze Ideen zum Schenken" auf. Der Sprengsatz konnte rechtzeitig entschärft werden. Für seinen Bau hatten die Terroristinnen Sprengstoff verwendet, der 1983 in Frankreich gestohlen worden war.
Am Sonntag, 19. April 1986, traf bei der Berliner Zeitung "Der Tagesspiegel" das Bekennerschreiben der "Roten Zora" ein. Rechts prangt eine Frau, die auf einem Gebäude steht und dieses mit einem Presslufthammer zerstört. Dazu das Symbol der "Roten Zora": Ein fünfzackiger Stern, darin das Zeichen für "weiblich". Auf der linken Seite des Blattes stand unter anderem der Satz: "Wir denken, dass die Gentechnik in ihrer Gesamtheit bekämpft werden muss."
Der zweite versuchte Anschlag, an dem sich die Angeklagte beteiligte, galt dem Bekleidungskonzern Adler, dessen Verwaltungsgebäude sich in Haibach in der Nähe von Aschaffenburg befindet. Mit diesem Anschlag vom Sonntag, 21. Juni 1987, habe die "Rote Zora" den Kampf um höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen von südkoreanischen Textilarbeiterinnen der Adler-Tochter "Flair Fashion" unterstützen wollen, hieß es im Bekennerschreiben. Das erreichte die Öffentlichkeit zwei Tage später über das "Zentrum für bildungsbezogene Studien". Auch bei diesem Anschlag explodierte der Sprengsatz nicht - ein Sommerregenguss beschädigte den Zünder.
Weitere Einzelheiten will das Gericht am morgigen Verhandlungstag erläutern. Bei ihren Aktionen legte die "Rote Zora" sehr viel Wert darauf, dass keine Menschen in Gefahr gerieten. Das ist auch tatsächlich nicht passiert. "Meist betrug der angerichtete Sachschaden 80.000 Mark", sagt Verteidigerin Lunnebeck am Ende des 90-minütigen Prozessauftaktes.
Da die "Rote Zora"-Terroristinnen im Gegensatz zur RAF ihre Gesinnung nicht hauptberuflich und lieber anonym verfolgten, wurden sie und die Mitglieder der "Revolutionären Zellen" zuweilen auch als "Feierabend-Terroristen" bezeichnet. Diese Strategie erleichterte ihnen das Untertauchen. Adrienne Gerhäuser und ihr Lebensgefährte wohnten seit 1987 nicht mehr in Deutschland. Ihren Unterhalt bestritten sie vorwiegend mit Gelegenheitsjobs, Gerhäuser arbeitete "in letzter Zeit überwiegend als Fotografin", sagt die Angeklagte dem Gericht. Davon will sie auch nach ihrer Verurteilung leben.
Warum kam das Paar nach 19 Jahren wieder zurück nach Deutschland? "Sie wollten nicht mehr mit falschen Pässen in der Illegalität leben, wollten die Sache abschließen", sagt Verteidigerin Edith Lunnebeck. Das Gerücht, das Paar habe auch einige Zeit in der DDR gelebt, weist sie vehement zurück: "Das halte ich für absurd. Kompletter Quatsch!"
Drei Verhandlungstage hat der erste Strafsenat für den Prozess gegen Adrienne Gerhäuser eingeplant. Am kommenden Montag soll das Urteil gesprochen werden. In Kürze wird auch Gerhäusers Lebensgefährte Thomas Kram angeklagt, kündigt Oberstaatsanwalt Andreas Hornig an. Der Ankläger ist durchaus zufrieden mit dem voraussichtlich milden Urteil für Adrienne Gerhäuser. Schließlich sei bei den versuchten Anschlägen nichts passiert. Und es seien doch inzwischen fast zwanzig Jahre vergangen, in denen wir keinen Erfolg hatten, die Angeklagte ausfindig zu machen. Die Bundesanwaltschaft hat sich in diesem Verfahren für den berühmten Spatz in der Hand entschieden.