Prozess gegen Harry Wörz Geliebter verstrickt sich in Widersprüche
Mannheim - Es ist der dritte Prozess gegen Harry Wörz - und scheinbar der erste, der Ungereimtheiten zutage fördert: Der versuchte Mord an Andrea Z. liegt zwölf Jahre zurück und hat seitdem viele Juristen beschäftigt. Durch akribische Vorbereitung und gründliche Befragung hat das Landgericht Mannheim bei der Neuauflage des Verfahrens bereits mehrfach Details herausgefunden, die bislang wenig Beachtung fanden. Bisheriger Höhepunkt: die Vernehmung des früheren Geliebten des Opfers am Dienstag.

Angeklagter Wörz: Täter oder Opfer?
Foto: DPADer 50 Jahre alte Thomas H. verstrickte sich in erhebliche Widersprüche. Der Kommissar galt nach Mordversuch an einer Polizistin im April 1997 in Birkenfeld (Enzkreis) neben dem Angeklagten Wörz als Tatverdächtiger. Seine inzwischen von ihm geschiedene Ehefrau Daniela H. hatte ihm seinerzeit jedoch ein Alibi gegeben.
Dies hat sie zwar auch nach zwischenzeitlich erfolgten Scheidung nicht widerrufen, im Verlauf der Zeit sind ihre Aussagen jedoch weicher geworden. Am vergangenen Freitag schilderte die Ex-Frau des Polizisten vor Gericht wie sehr sie unter der Affäre ihres Mannes litt - und dass es deswegen zu erheblichem Streit gekommen sei. Angaben aus dieser knapp vierstündigen - nicht öffentlichen - Vernehmung hielt Richter Rolf Glenz nun dem Beamten vor.
Angesichts zahlreicher Widersprüche zwischen seinen eigenen Angaben und denen seiner Ex-Frau gab der Polizist an, sich nicht erinnern zu können. "Das ist schwer nachvollziehbar", sagte Richter Glenz mehrfach. Zugleich wies er Thomas H. wiederholt darauf hin, dass er von seinem Recht zu Schweigen Gebrauch machen könne. Dies lehnte der Kommissar jedoch ab.
Nach Angaben seiner Ex-Frau war der Polizist vor dem Anschlag auf die Polizistin zu Hause ausgezogen und zur Geliebten gegangen. Für sie völlig überraschend sei er dann unmittelbar vor der Tatnacht wieder nach Hause gekommen.
Der 50-Jährige wollte sich am Dienstag an eine derartige Trennung nicht erinnern können. Möglicherweise habe er den beiden Frauen jeweils etwas vorgemacht, weil er sich nicht zwischen ihnen entscheiden konnte, meinte Thomas H. vor Gericht.
Der Fall gehört zu den ungewöhnlichsten Prozessen deutscher Rechtsgeschichte. Der 43 Jahre alte Wörz war 1998 wegen versuchten Totschlags zu elf Jahren Haft verurteilt worden und hat einen Teil der Strafe abgesessen. Ein Wiederaufnahmeverfahren endete mit einem Freispruch. Der Bundesgerichtshof (BGH) ordnete aber wegen "durchgreifender Rechtsfehler" 2006 eine Neuauflage des Prozesses an. Darum wird nun in Mannheim neu verhandelt.Das Urteil soll am 22. Oktober gesprochen werden.