
Affäre "Zahia": Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Ribéry
Affäre "Zahia" Staatsanwaltschaft fordert Freispruch für Ribéry
Im Pariser Prozess gegen Franck Ribéry und Karim Benzema wegen sexueller Beziehungen zu einer minderjährigen Prostituierten zeichnet sich ein Freispruch ab. Die Staatsanwaltschaft sprach sich am Mittwoch gegen eine Verurteilung aus. Es sei unmöglich, den Fußballstars nachzuweisen, dass sie vom wahren Alter von Zahia Dehar wussten.
Ribéry und Benzema hatten sich für den Prozess im Pariser Gerichtshof entschuldigt, doch auch ohne die hochkarätigen Angeklagten erlaubt das Verfahren um die sogenannte "Affäre Zahia" Einblicke in die Gemengelage aus Spitzensport und Halbwelt.
Eine wichtige Rolle spielt im Verfahren das "Zaman", seinerzeit ein Club im Besitz zweier Brüder, Elie und Georges F., unweit der Champs-Elysées. Keine erste Adresse, eher ein Absacker-Etablissement, das angesteuert wird, wenn nach langer Nacht die vornehmeren Bars und Discotheken schließen. "Nur ein paar leicht angetrunkene Leute, nicht gerade 'top'", so Georges F.
Gegenüber der Polizei hatten die Besitzer angegeben, 70 Prozent der weiblichen Klientel im "Zaham" seien Prostituierte - eine Angabe, die sie vor Gericht zurücknahmen. Georges F. versicherte: "Bei uns gab es niemanden, der seine Gunst verkauft hätte." Abousofiane M. sah es bei seiner Vernehmung anders. Prostituierte? "Wahrscheinlich", sagte der junge Mann, ein ehemaliger Stammkunde des Clubs, der wegen Zuhälterei angeklagt ist.
"Danach sind wir heim und dann - voilà!"
"Da braucht man sich doch nichts vorzumachen. Wenn ich eine 20-Jährige morgens zwischen zwei und drei Uhr mit einem alten, nicht sehr gut aussehenden Kerl sehe - na dann." Abousofiane M. sprach zudem von Mädchen, manchmal gerade 15, 16 Jahre alt, an der Grenze zwischen Groupie und Dirne: "Es sind die 'Star-fuckeuses', jene, die geblendet sind von den berühmten Leuten und nur deswegen mit ihnen schlafen."
Zentral ist die Aussage des Mitangeklagten Kamel R., 39, auch er wegen Zuhälterei vor Gericht. Er gilt als Organisator des München-Ausflugs im Jahr 2009, bei dem es zu Sex zwischen Ribéry und der minderjährigen Zahia gekommen sein soll. "Ich hatte vor, nach München zu fahren, zu meinem Freund Franck." Mit dabei Zahia, die er kurz zuvor in einem Nachtclub kennen gelernt hatte. "Ich bin mit ihr nach Hause, gezahlt habe ich nichts." Sashia, eine "weitere Freundin", sei noch dazu gestoßen, ein Kumpel besorgte drei Flugscheine. Kamel R. versichert, sexuelle Kontakte seien nicht geplant gewesen.
In München traf das Trio demnach auf Ribéry und dessen Schwager. Man sei gut essen gewesen, dann in die Disco. "Wir haben gefeiert, etwas getrunken. Danach sind wir heim und dann - voilà!" Deutlicher wird der Zeuge nicht, Freundin Sashia dagegen schon: "Alle haben miteinander geschlafen." Das habe "sich ziemlich vermischt", sagt sie über den Abend in der Hotelsuite, der tags darauf noch einmal wiederholt worden sei. Kamel R. lenkt ein: "Das ist halt passiert, es lag in der Stimmung. Eine Erklärung habe ich nicht."
Richterlicher Appell an den Menschenverstand
Geld? Bezahlung? Zahia hatte während der Voruntersuchung zu Protokoll gegeben, von Ribéry 700 Euro erhalten zu haben. Falsch, sagt Kamel R., was sich mit der Angabe des Bayern-Spielers deckt. Der hatte angegeben, Zahia allenfalls Taxigeld zugesteckt zu haben. Und überhaupt, wie konnte er wissen, dass sich Zahia prostituierte? Kamel R.: "Sie hat doch nie Geld gewollt."
Der Vorsitzende versucht es mit einem Appell an den Menschenverstand: "Glauben Sie, es gibt viele junge Frauen, die bereit sind, sich einem solchen Ereignis auszuliefern?" Der mutmaßliche Zuhälter beharrt: "Das ist so passiert." Der Richter hakt nach: "Das Programm in München sah ja keinen Besuch von Museen vor oder Spaziergänge?" Kamel R.: "Doch, wir sind spazieren gegangen, haben Schaufenster angesehen. Wir haben sogar ein Eis gegessen."
Bleibt die Frage nach dem Alter von Zahia Dehar. "Sie wirkte nicht mal wie 17 Jahre, sondern eher wie 19 oder 20", sagt Kamel R. Und niemand habe das Mädchen nach seinem Alter gefragt, zumal sie bei den Angaben für den Flugschein offenbar geschummelt hatte. Kamel R. unterstreicht: "Sie glauben doch nicht, dass ich mit ihr sexuell verkehrt hätte, wenn mir das bekannt gewesen wäre?" Und dann schiebt er noch einen seiner Meinung nach bestechenden Beweis für Zahias Volljährigkeit nach: "Also ehrlich, im Bett wirkte sie nicht wie 17."
Richter Denis Couhé hat keine weiteren Fragen. Der Prozess endet am Donnerstag. Ein Urteil wird aber erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.