Prozessakten Polizei übergeht Tochter von NSU-Opfer bei Rückgabe von Erbe

Ermittler vor dem Imbiss in Nürnberg: Der Besitzer wurde im Juni 2005 erschossen
Foto: Marcus Führer/ picture-alliance/ dpaNürnberg - 23.000 Euro Bargeld sowie materiellen Besitz hinterließ ein 50-jähriger Imbissbesitzer, nachdem er von mutmaßlichen Mitgliedern der rechten Terrorzelle NSU ermordet wurde. Jetzt wurde bekannt: Die Polizei, die das Eigentum zunächst konfiszierte, händigte das Erbe der Exfrau des Mannes aus - und überging die leibliche, ebenfalls erbberechtigte Tochter.
"Die Ermittlungsbeamten sind damals davon ausgegangen, dass keine weiteren Erben vorhanden sind", teilte eine Polizeisprecherin mit. Daher seien Geld und Gegenstände an die Erziehungsberechtigte für den minderjährigen erbberechtigten Sohn ausgehändigt worden, die Exfrau des Getöteten.
"Da nunmehr mögliche weitere Erben bekannt geworden sind, werden unter Einbeziehung des Nachlassgerichtes Nürnberg die erbrechtlichen Ansprüche nochmals grundlegend überprüft", so die Sprecherin weiter. Wann die Überprüfung abgeschlossen sein werde, könne derzeit noch nicht gesagt werden.
Betroffen ist die 33-jährige Tochter des Mannes, der 2005 in seinem Döner-Imbiss in Nürnberg erschossen wurde. Sie tritt im Prozess als Nebenklägerin auf. Ihre Familie war nach dem Mord von den Ermittlungsbehörden bedrängt worden, Aussagen zu einer angeblichen Mafia-Verbindung des Vaters zu machen. Diese Spur erwies sich später als falsch.
Nun erfuhr die Nebenklägerin beim Studium der Prozessakten, dass die Polizei das beschlagnahmte Vermögen ihres Vaters dessen Exfrau ausgehändigt hatte.