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Qaida-Prozess Seelsorger droht Haft wegen Zeugnisverweigerung

Einem katholischen Gefängnisseelsorger, der im Düsseldorfer Qaida-Prozess die Aussage verweigert hat, drohen sechs Monate Beugehaft. Der Gemeindereferent soll vor Gericht darüber vernommen werden, ob er dem Angeklagten bei der Beschaffung von Entlastungsmaterial geholfen hat.
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Kirchenmanns abgewiesen. Nach den Worten der Karlsruher Richter soll der Gemeindereferent nicht über ein seelsorgerisches Gespräch mit einem Gefangenen vernommen werden, sondern darüber, ob er dem Angeklagten bei der Beschaffung von Entlastungsmaterial geholfen habe. Dafür könne er kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen. Anfang Dezember war der Seelsorger bereits beim Bundesgerichtshof gescheitert.

In dem Prozess vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf wird mutmaßlichen Qaida-Terroristen unter anderem Versicherungsbetrug im großen Stil vorgeworfen, mit dem der "Heilige Krieg" des Terrornetzwerks unterstützt werden sollte. Als der Seelsorger verdächtigt wurde, er habe für einen der Angeklagten Versicherungsadressen im Internet recherchiert, um Entlastungsmaterial zu produzieren, verweigerte er unter Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht als Seelsorger die Aussage.

Daraufhin verhängte das OLG zunächst ein Ordnungsgeld von 750 Euro und ordnete - als der Mann weiter schwieg - seine Inhaftierung zur Erzwingung einer Aussage an. Die Haft war zunächst ausgesetzt worden. Nach den Worten der Verfassungsrichter kann zwar grundsätzlich das Vertrauensverhältnis zwischen dem Seelsorger - der keine kirchliche Weihe erhalten hat - und den von ihm betreuten Gefangenen beeinträchtigt werden, wenn er zur Aussage gezwungen wird. In diesem Fall überwiege jedoch das Interesse der Justiz an der Aufklärung des Falles - zumal der Seelsorger sogar selbst in Verdacht geraten sei, sich strafbar gemacht zu haben.

jto/dpa