Umfrage nach qualvoller Hinrichtung Mehrheit der US-Amerikaner hält an Todesstrafe fest

Liege für Exekutionen per Giftspritze (in Texas): Herzinfarkt nach einer Dreiviertelstunde
Foto: Paul Buck/ dpaOklahoma City - 43 Minuten lang rang Clayton Lockett mit dem Tod: Diese Panne bei der Hinrichtung des Verurteilten im US-Bundesstaat Oklahoma hatte international für Entsetzen gesorgt - dennoch hält die US-amerikanische Öffentlichkeit weiter an der Strafe fest. Das hat jetzt eine Umfrage für den Fernsehsender NBC ergeben. Demnach sprechen sich 59 Prozent der Befragten für die Todesstrafe aus. Eine Abschaffung fordern dagegen nur 35 Prozent.
Jedoch befürworten zwei Drittel der Befragten eine Alternative zur Giftspritze, heißt es in dem Bericht weiter. 800 Erwachsene waren von dem Institut Heart Research and Public Opinion Strategies befragt worden. In Oklahoma war die Hinrichtung eines Todeskandidaten Ende April nach wenigen Minuten abgebrochen worden, weil es Probleme mit der Giftinjektion gab. Der Mann wand sich anschließend im Todeskampf vor Schmerzen. Erst eine Dreiviertelstunde nach Verabreichung der nicht erprobten Giftmischung erlitt er einen tödlichen Herzinfarkt.
Die US-Strafvollzugsbehörden haben seit längerem Nachschubprobleme bei den Mitteln für die Giftspritzen, da sich die europäischen Hersteller der lange verwendeten Substanzen weigern, diese weiter für Hinrichtungen zur Verfügung zu stellen. Mehrere US-Bundesstaaten haben daher neue und nicht erprobte Giftmischungen von nicht bundesweit zertifizierten Herstellern ausprobiert.
Sollten Exekutionen mit Giftspritzen nicht mehr möglich sein, unterstützen die Amerikaner der NBC-Umfrage zufolge andere Hinrichtungsmethoden: Demnach sprechen sich 20 Prozent für Gaskammern und 18 Prozent für den elektrischen Stuhl aus. Zwölf Prozent sehen in Erschießungskommandos eine Alternative, acht Prozent nannten den Tod durch Erhängen.
Im Bundesstaat Missouri soll der verurteilte Mörder Russell Bucklew am Mittwoch exekutiert werden. Die Behörden weigern sich allerdings, Einzelheiten zu der Giftmischung zu veröffentlichen.