Mutmaßlicher Machtmissbrauch in Ausbildungsstätte Vorwurf sexualisierter Belästigung an Rabbinerkolleg soll unabhängig untersucht werden

Ein Dozent soll am Potsdamer Rabbinerkolleg einem Studenten ein pornografisches Video geschickt haben – die Anschuldigung will der Zentralrat der Juden prüfen. Es werde eine lückenlose Untersuchung geben.
Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Josef Schuster: Unabhängige Untersuchung »ist zwingend geboten«

Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden, Josef Schuster: Unabhängige Untersuchung »ist zwingend geboten«

Foto: Maja Hitij / Getty Images

Der Vorwurf der sexualisierten Belästigung und des Machtmissbrauchs am Potsdamer Abraham-Geiger-Kolleg will der Zentralrat der Juden unabhängig prüfen lassen. Es soll eine Anwaltskanzlei mit einer Untersuchung beauftragt werden, teilt der Zentralrat mit. »Eine vorbehaltlose, lückenlose und völlig unabhängige Untersuchung und Aufklärung der im Raum stehenden Vorwürfe ist zwingend geboten«, so der Zentralratspräsident Josef Schuster.

Am Institut soll ein Dozent – der Ehemann des Rektors – einem Studenten 2019 ein pornografisches Video geschickt haben. Die Zeitung »Die Welt«  hatte in der vergangenen Woche als Erstes über die Vorwürfe an der Potsdamer Rabbinerausbildungsstätte berichtet. Der Rektor des Kollegs, Walter Homolka, hatte nach dem Bericht angekündigt, seine Ämter vorerst ruhen zu lassen.

Die Vorwürfe an der Ausbildungsstätte für liberale Rabbinerinnen und Rabbiner seien »tiefgreifend«, teilt der Zentralrat weiter mit. Sie hätten inner- und außerhalb der jüdischen Gemeinschaft »Unverständnis, Entsetzen und schockierte Reaktionen« ausgelöst.

»Unter keinen Umständen wegschauen«

Seit Bekanntwerden der Vorwürfe seien intensive Gespräche geführt worden, wie Fälle von sexualisierter Belästigung und Machtmissbrauch untersucht und ausgeschlossen werden können. Alle beteiligten Institutionen seien sich einig, »dass unter keinen Umständen bei solchen Vorwürfen weggeschaut werden darf«.

Die Ergebnisse der Untersuchung sollten in anonymisierter Form veröffentlicht werden, heißt es. Es gehe nicht nur um eine strafrechtliche Dimension der Taten, sondern auch um das moralische Verhalten von Mitarbeitern in jüdischen Einrichtungen, sowie den Schutz und die Rechte der Betroffenen.

has/AFP
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