Münchner Disco-Betreiber Ausländerbeirat klagt auf Schadensersatz wegen Rassismus

Kläger Dipama im Münchner Amtsgericht: "Wegen der Hautfarbe abgelehnt zu werden, ist Alltag"
Foto: Tobias Hase/ dpaMünchen - Das Münchner Amtsgericht befasst sich mit Rassismus-Vorwürfen gegen mehrere Nachtclubs. Ein Mitglied des Ausländerbeirates der Stadt München verlangt Schadensersatz. Hamado Dipama aus Burkina Faso wirft den deren Betreibern Rassismus vor. Er klagt neben Entschädigung auf Unterlassung.
Im vergangenen Jahr hatte der dunkelhäutige Mann gemeinsam mit anderen Mitstreitern aus dem Beirat eine Stichprobe in 25 Münchner Clubs durchgeführt. Der Test sorgte für Schlagzeilen: Dipama geht davon aus, dass seine Hautfarbe der Grund dafür war, dass er in 20 von 25 Clubs abgewiesen wurde.
Nachdem Schlichtungsversuche zwischen den Parteien scheiterten, hat nun der erste von sechs Schadensersatzprozessen begonnen. Dipama warf in der Verhandlung dem Betreiber eines Clubs auf dem Gelände der Kultfabrik im Münchner Osten vor, ihn und einen ebenfalls dunkelhäutigen Freund wegen ihrer Hautfarbe nicht eingelassen zu haben. Ihre weißen Freunde seien hingegen problemlos hineingelassen worden.
"Wegen der Hautfarbe abgelehnt zu werden, ist Alltag", hatte Dipama vor Prozessbeginn gesagt. "Traurig, aber so ist es." Die Betreiber der Discotheken wiesen die Vorwürfe nach dem Einreichen der Klage im Oktober 2013 entschieden zurück. "Ob man in einen Club reinkommt oder nicht, kommt auf ganz viele Sachen an", sagte Alexander Wolfrum, Vorsitzender des Verbandes der Münchner Kulturveranstalter. "Ein Mann im Anzug kommt nun einmal nicht so einfach in einen Techno-Club." Mit Dipamas Hautfarbe habe das nichts zu tun. Im Übrigen hätten die Veranstalter nach dem Test den Dialog mit dem Ausländerbeirat gesucht. "Wir sind da sehr wachsam." Dipama sieht das anders.
"Er war nicht alkoholisiert, er war nicht aggressiv"
"Wir haben den Türsteher zur Rede gestellt", sagte der Kläger nun vor Gericht. Der ebenfalls dunkelhäutige Mann habe dann zugegeben, sie wegen ihrer Hautfarbe nicht in den Club lassen zu dürfen - Anweisung vom Chef.
Einige Zeugen, die Dipama bei dem Test begleitet hatten, bestätigten seine Aussage zu großen Teilen, auch wenn sie sich nicht mehr an genaue Wortlaute erinnern konnten. Der Chef der zuständigen Sicherheitsfirma bestritt aber jeglichen Rassismus. Seine Mitarbeiter hätten die Anweisung, alle Leute gleich zu behandeln. Nur Gäste in Jogginghosen oder dreckigen Turnschuhen würden abgewiesen, ebenso Betrunkene oder Minderjährige.
"Was man da glaubt oder nicht, ist immer schwierig", sagte Richter Ulrich Locher, betonte aber in Bezug auf den Kläger Dipama auch: "Er war nicht alkoholisiert, er war nicht aggressiv, der Club war nicht voll." In diesem Verfahren werde nicht entschieden, ob es Rassismus in dieser Gesellschaft gebe, sagte Locher. "Den gibt es." Hier gehe es nur um die Bewertung einzelner, möglicherweise nicht zulässiger Verhaltensweisen. Darum müsse jeder der Fälle einzeln geprüft und verhandelt werden.
Insgesamt hat Dipama Klage gegen sechs Clubs eingereicht, die aus seiner Sicht "schwerwiegensten Fälle" - auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Demnach darf niemandem wegen seiner Hautfarbe die Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt werden. Und da gehörten Nachtclubs dazu, sagte Richter Locher. Ob es sich in diesem Fall allerdings rassistische Beweggründe beweisen ließen, das stehe auf einem anderen Blatt. Es gebe nur wenige Vergleichsfälle. Der Richter will den Prozessbeteiligten binnen einer Woche schriftlich darlegen, wie das Verfahren aus seiner Sicht weitergehen sollte.
In einem Fall in Hannover hatte ein Gericht im vergangene Jahr entschieden, dass eine Disco 1000 Euro Schadensersatz an einen Deutschen türkischer Herkunft zahlen muss - weil sie den Mann an der Tür abgewiesen hatte. Das Amtsgericht Hannover wertete die Behandlung des Mannes als Diskriminierung und Verstoß gegen das AGG.