Urteil in Ravensburg Ehemann und Bruder müssen nach versuchtem Mord in Haft

Angeklagte im Gerichtssaal (Archiv)
Foto: Felix Kästle/ dpaAls Motiv der zwei Täter aus Syrien und dem Libanon nannte die Kammer einen "falsch verstandenen Ehrbegriff": Nach dem Messerangriff auf eine 17-Jährige sind der Ehemann sowie der Bruder der jungen Frau vom Landgericht Ravensburg zu Haftstrafen verurteilt worden.
Der Mann der jungen Muslimin muss laut Urteil sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der zur Tatzeit 20 Jahre alte Bruder wurde nach Jugendstrafrecht zu siebeneinhalb Jahren in einer sozialtherapeutischen Einrichtung verurteilt. Die beiden hätten sich des versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht, urteilten die Richter. Der Staatsanwalt hatte zu Prozessbeginn von einem Anschlag "aus niedrigen Beweggründen" gesprochen.
Vater berief sich auf die Scharia
Hintergrund des Angriffs war dem Vorsitzenden Richter zufolge ein Streit über eine außereheliche Beziehung des Opfers. Die damals schwangere Alaa W. war Ende Februar mit etlichen Schnitten und Stichen in der elterlichen Wohnung in Laupheim bei Biberach beinahe getötet worden. Beide Männer waren nach der Tat geflohen und wurden in einem Zug am Bahnhof in Schweinfurt festgenommen.
SPIEGEL TV: Mord im Namen der Familie
Auch der Vater und die Mutter des Opfers wurden wegen des Angriffs verurteilt. Sie erhielten wegen gefährlicher Körperverletzung eine Bewährungsstrafe von jeweils einem Jahr und zehn Monaten. Zwei Wochen nach dem Angriff hatte der Vater auf die Scharia verwiesen: "Wenn eine verheiratete Frau eine Beziehung führt und der islamische Richter sie zum Tode verurteilt, dann darf ich nicht Nein sagen", sagte er SPIEGEL TV. Das Video löste Empörung aus.
13 Filme hatten die Haupttäter während des Anschlags gedreht. "Ich genieße es, ihr beim Sterben zuzusehen", sagt der Bruder in einem der Videos. Blutüberströmt lag die Schwester zu diesem Zeitpunkt auf einer Matratze in der elterlichen Wohnung. Zur "Spontan-Eskalation" soll es gekommen sein, als der Bruder im Handy der damals 17-Jährigen Fotos für ihren neuen Freund fand.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.