Freilassung von Reemtsma-Entführer
Strenge Auflagen für Thomas Drach
Elektronische Fußfessel, keine Waffen, kein Kontakt zu seinem Opfer: Sollte Reemtsma-Entführer Thomas Drach sich nach seiner Haftentlassung in Deutschland aufhalten, muss er strenge Auflagen einhalten. Ein Widerspruch des 53-Jährigen wurde abgelehnt.
Thomas Drach vor Gericht (Archiv): Baldige Freilassung
Foto: Christian Charisius/ picture alliance / dpa
Hamburg - Der Reemtsma-Entführer Thomas Drach kommt nach mehr als 15 Jahren Haft nur mit strengen Auflagen aus dem Gefängnis. Das Oberlandesgericht Hamburg habe eine Führungsaufsicht mit einer Reihe von Weisungen angeordnet, teilte eine Gerichtssprecherin mit.
Sollte sich Drach weiter in Deutschland aufhalten, müsse er eine elektronische Fußfessel tragen, sich wöchentlich bei einem Bewährungshelfer melden und einen festen Wohnsitz haben. Er dürfe keine Waffen besitzen und keinen Kontakt zu seinem Opfer Jan Philipp Reemtsma aufnehmen. Ferner müsse er sich bei der Agentur für Arbeit um eine geregelte Erwerbstätigkeit bemühen. Das Gericht wies eine Beschwerde von Drach gegen die Führungsaufsicht zurück.
Wann genau der 53-Jährige freikommt, wurde nicht mitgeteilt. In der vergangenen Woche hatte es geheißen, er werde noch in diesem Monat entlassen.
Drach und seine Komplizen hatten den Millionenerben Reemtsma im Frühjahr 1996 vor seinem Haus in Hamburg-Blankenese entführt. Viereinhalb Wochen lang hielten sie ihn in einem Verlies in der Nähe von Bremen fest. Gegen 15 Millionen Mark und 12,5 Millionen Schweizer Franken war Reemtsma schließlich freigekommen. Nur ein Bruchteil der Beute ist bisher aufgetaucht.
Im November 2011 war Drach im Zusammenhang mit den Lösegeld-Millionen wegen versuchter Anstiftung zur räuberischen Erpressung zu weiteren 15 Monaten Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass er mit zwei Briefen aus der Haft heraus versucht hatte, einen Bekannten zur Erpressung seines jüngeren Bruders zu bringen. Es sei dabei um die Beute gegangen.