Prozess in Detmold Auschwitz-Wachmann Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt

Prozess in Detmold: Auschwitz-Wachmann Hanning zu fünf Jahren Haft verurteilt
Foto: Bernd Thissen/ APIm Prozess gegen den ehemaligen Auschwitz-Wachmann Reinhold Hanning hat das Detmolder Landgericht den Angeklagten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Richter sprachen den 94-Jährigen "wegen Beihilfe zum Mord in 170.000 tateinheitlich zusammentreffenden Fällen" schuldig.
"Sie waren knapp zweieinhalb Jahre in Auschwitz und haben damit den Massenmord befördert", sagte Richterin Anke Grudda zu Beginn der Urteilsbegründung. Hanning sei bewusst gewesen, "dass in Auschwitz tagtäglich unschuldige Menschen in Gaskammern ermordet wurden".
Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre Haft gefordert, Hannings Verteidiger auf Freispruch plädiert. Der damals 23-Jährige war Mitglied der SS und arbeitete in Auschwitz. Dort wurden während des Zweiten Weltkriegs mehr als eine Million Menschen ermordet.
Nachweis individueller Verbrechen nicht mehr notwendig
In den vergangenen Jahren hatte sich die Rechtsauffassung durchgesetzt, dass die erwiesene Anwesenheit in Auschwitz für eine Verurteilung ausreicht. Dahinter steht die Idee, dass jedes anwesende SS-Mitglied einen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Tötungsmaschinerie geleistet habe. Der Nachweis individueller Verbrechen wie die Beteiligung an Erschießungen ist demnach nicht mehr notwendig.
Hannings Verteidiger hatten dennoch verlangt, Hanning freizusprechen. Hanning habe zu keinem Zeitpunkt Menschen getötet, geschlagen oder dabei geholfen, sagte Verteidiger Johannes Salmen in dem Prozess. Hanning habe sich in den Dienst eines verbrecherischen Systems gestellt, dessen Befehle er fortan befolgt habe. Als einfacher Arbeiter ohne Schulabschluss habe der junge Mann die Folgen seines Handelns nicht überblicken können. Heute bereue er sein Verhalten.
Persönlich hatte sich Hanning vor der Urteilsverkündung nicht mehr geäußert. Er hatte lediglich an einem der vorherigen Verhandlungstage sein Bedauern zum Ausdruck gebracht: "Ich möchte Ihnen sagen, dass ich zutiefst bereue, einer verbrecherischen Organisation angehört zu haben, die für den Tod vieler unschuldiger Menschen, für die Zerstörung unzähliger Familien, für Elend, Qualen und Leid aufseiten der Opfer und deren Angehörigen verantwortlich ist."
Teil der "unbarmherzigen Tötungsmaschinerie"
Der Jüdische Weltkongress hat das Urteil gegen den ehemaligen SS-Mann begrüßt. "Er hat die Strafe bekommen, die er verdient", sagte WJC-Präsident Ronald S. Lauder in New York. Hanning sei Teil der "unbarmherzigen Tötungsmaschinerie" gewesen, sagte Lauder. Er habe ein spätes, aber faires Verfahren erhalten, das mit einem deutlichen Urteil abschließe. Der WJC (Englisch: World Jewish Congress) hat es sich zur Aufgabe gemacht, die nicht in Israel lebenden Juden politisch zu vertreten.
Hanning ist der zweite ehemalige SS-Angehörige, gegen den in jüngster Zeit ein Urteil wegen Beihilfe zum Mord in Auschwitz ergangen ist. Das Landgericht Lüneburg hatte im Juli 2015 den als "Buchhalter von Auschwitz" bezeichneten Oskar Gröning zu vier Jahren Haft wegen der Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, der Bundesgerichtshof muss noch über eine Revision entscheiden.