Anspruch auf gewaltfreie Erziehung Als Kind verprügelt – Gericht spricht Kläger Rente zu
Gewalt an Kindern (Symbolbild): Mit der Sandale geschlagen
Foto: Maurizio Gambarini / dpaWenn der Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung verletzt wird, kann unter Umstände eine Rente in Betracht kommen. Das geht aus einem Urteil des Münchner Sozialgerichts hervor.
Die 31. Kammer entschied: Wenn Kinder ab Dezember 2000 durch regelmäßige Schläge von Erziehungspersonen eine Traumafolgestörung mit chronischer Schmerzstörung erleiden, haben sie das Recht auf eine staatliche Opferentschädigung. Denn ab diesem Datum haben Kinder einen gesetzlichen Anspruch auf eine gewaltfreie Erziehung (Az.: S 31 VG 20/21).
Mit einer Sandale geschlagen
Geklagt hatte ein 1996 geborener Mann. Laut Urteil zog er nach der Trennung seiner Eltern im Alter von eineinhalb Jahren mit seiner Mutter, seiner Schwester und seinem Zwillingsbruder zu einer Familie, die der sogenannten »Christusgemeinschaft« angehörte, einer fundamental-christlichen Gruppierung mit rund 100 aktiven Mitgliedern. Dort lebte er bis 2003 oder 2004.
Die Erziehung in dem Haus war aus Sicht des Gerichts von psychischer und physischer Gewalt geprägt. Demnach erhielt der Kläger häufig Prügelstrafen. Durchschnittlich dreimal pro Woche sei er von Hausbewohnern auf die Finger geschlagen worden, einmal pro Woche habe es Schläge auf das nackte Gesäß gegeben, teils mit einer Sandale.
Die in Ausbildung befindliche Mutter habe die Erziehung der Kinder weitgehend den Bewohnern der »Christusgemeinschaft« überlassen. Es kam nach Überzeugung des Gerichts zu Liebes- und Essensentzug.
Immer wieder psychiatrisch behandelt
Seit dem 16. Lebensjahr wurde der Kläger immer wieder stationär psychiatrisch behandelt. Aufgrund der Gewalterlebnisse wurden beim ihm eine Traumafolgestörung und Depressionen festgestellt. Später entwickelte sich eine chronische Schmerzsymptomatik.
Wegen der erlittenen Gewalt und der gesundheitlichen Beeinträchtigungen beantragte der Kläger eine sogenannte Beschädigtenrente nach dem Opferentschädigungsgesetz. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag ab. Die Beschreibungen der erlittenen Gewalttaten seien zu allgemein und zeitlich nicht einzuordnen.
Ein Strafverfahren etwa wurde mehrmals eingestellt und wiederaufgenommen. Aktuell ist es eingestellt, da sich aus Sicht der Staatsanwaltschaft der Tatzeitraum nicht genau genug festlegen lässt, um eine Verjährung der Taten auszuschließen.
Das Sozialgericht hingegen gab dem Kläger nun recht und sprach ihm eine Beschädigtenrente zu. Im Dezember 2000 habe der Gesetzgeber Kindern und Jugendlichen ein Recht auf gewaltfreie Erziehung zugesprochen. Körperliche Gewalt gegen Kinder, auch wenn sie vom Erziehungswillen getragen sei, sei nicht mehr zu rechtfertigen. Die Geschwister und die Mutter hätten die regelmäßigen Prügelstrafen bestätigt. Gutachten hätten zudem ergeben, dass die Traumafolgestörung mit der chronischen Schmerzstörung nicht nur auf die psychische, sondern gleichwertig auch auf die körperliche Gewalt zurückzuführen sei.
Die Rente beträgt mit einem Grad der Schädigung von 30, wie im Fall des Klägers, laut Gesetz 418 Euro im Monat. Der Anspruch gelte ab August 2017, dem Monat der Antragstellung.
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version der Meldung stand, der Kläger und seine Familie hätten der »Christengemeinschaft« angehört. Tatsächlich war es die »Christusgemeinschaft«. Wir haben den Fehler korrigiert.