Prozess im Fall "Revolution Chemnitz" Der denkwürdige Auftritt des Verfassungsschutzchefs

Im "Revolution Chemnitz"-Prozess stellt sich die Frage: Warum hatte der sächsische Verfassungsschutz keine Ahnung von den Plänen der Neonazis? Viele Erkenntnisse konnte der Behördenpräsident nicht preisgeben.
Aus Dresden berichtet Julia Jüttner

Ohne Christian K. säßen sie nicht hier, im Saal des Hochsicherheitstrakts des Oberlandesgerichts Dresden, gemeinsam mit ihm angeklagt wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung. Das dürfte den sieben überzeugten Neonazis inzwischen klar sein. Christian K. war es, der in ihrem Hass, ihrer Wut, ihrem Unmut das Potential für den großen Umsturz witterte; der sie antrieb, nicht länger nur zu pöbeln und zu schimpfen, "nicht nur Worte sprechen zu lassen, sondern auch Taten".

Nach Ansicht der Bundesanwaltschaft gründete Christian K. deshalb am 10. September 2018 beim Messenger-Dienst Telegram eine Chatgruppe, die er "Planung zur Revolution" nannte. Er lud die sieben Männer ein, die wie er zu einer ganz besonderen Szene Sachsens gehören: gewaltbereit, einschlägig vorbestraft, stramm rechts.

Und dann wurde nach Ansicht der Bundesanwaltschaft geplant: die große Revolution am 3. Oktober 2018 in Berlin und eine Art Probelauf am 14. September 2018 in Chemnitz. Nachdem die Männer auf der dortigen Schlossteichinsel eine Geburtstagsgesellschaft bedroht und Ausländer angegriffen hatten, wurden sie festgenommen.

Welche Rolle aber spielt der sächsische Verfassungsschutz in diesem Fall? Warum hatte die Behörde keine Ahnung von den Plänen der Neonazis? War es nicht absehbar, dass sich derartige Gewalttäter zusammentun würden und auf Rache aus sind? 

Fragen, auf die der Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes, Gordian Meyer-Plath, Antworten haben könnte. Deshalb nimmt er an diesem Januartag Platz im Zeugenstand. Ein Unbehagen ist ihm anzumerken. Denn Christian K., der mutmaßliche Anführer der "Revolution Chemnitz", ist Meyer-Plaths Behörde wohl bekannt: 2005 hatten sich Verwandte beim Verfassungsschutz gemeldet aus Sorge "um den damals noch sehr jungen Herrn K." und baten um Hilfe, den 17-Jährigen "aus rechtsextremistischen Strukturen zu befreien", berichtet Meyer-Plath im Gericht.

Gordian Meyer-Plath (Archiv): Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes

Gordian Meyer-Plath (Archiv): Präsident des sächsischen Verfassungsschutzes

Foto: Karlheinz Schindler/ picture alliance/ dpa

Christian K. zog 2006 nach Hessen, über das Jobcenter hatte das Amt entsprechende Sozialleistungen veranlasst. Der gebürtige Sachse aber kehrte nach wenigen Wochen zurück in seine Heimat. "Er gab an, sich nicht lösen zu können", sagt der Verfassungsschutzchef. Christian K. landete in den Jahren danach vor Gericht - wegen Raubes, Betruges, Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. 

Zehn Jahre später habe sich Christian K. aus der Haft als V-Mann angeboten, mit einem sogenannten Selbstanbieterschreiben, zwei handschriftliche Seiten, auf denen er auf seine Expertise zu rechtsextremen Strukturen verwies. Demnach könne er Details über die verbotenen Nationalen Sozialisten Chemnitz (NSC), die verbotene Vereinigung "Sturm 34" und über die Hooligan-Gruppierung HooNaRa (Hooligans Nazis Rassisten) um den Chemnitzer FC ausplaudern. 

Meyer-Plath, seit mehr als sechs Jahren im Amt, entschied sich mit seinen Kollegen gegen eine Zusammenarbeit. Vor Gericht sagt er, Christian K. habe sich als "sehr unzuverlässig" erwiesen, inzwischen eine "kriminelle Karriere" eingeschlagen und seine Informationen über die Szene seien veraltet gewesen.

"Gar nichts?"

Wieder hätte die Familie insistiert, berichtet Meyer-Plath. Wieder habe es ein Gespräch mit Christian K. gegeben und ein Angebot für ein erneutes Ausstiegsprogramm. Dafür sei allerdings das Innenministerium zuständig gewesen, er könne nicht sagen, wie und ob es dieses Mal funktioniert habe, so der Verfassungschef. 

Verteidiger Marcel Börger fragt später vorsichtig nach, wie es denn um ein mögliches Feedback bestellt sei, wenn man einen Neonazi ins Aussteigerprogramm schicke. Ob man da eine Mitteilung bekomme? "Nein", sagt Meyer-Plath. "Gar nichts?", fragt Börger noch einmal. "Nein." 

Ab 2017 aber hatte der Verfassungsschutz Christian K. über Polizeimeldungen wieder im Visier: Der stark tätowierte Neonazi wandelte auf alten Pfaden. Die Behörde habe ihn als Initiator der Facebook-Seite "Revolution Chemnitz ANW" (Alternativer Nationaler Widerstand) in Verdacht gehabt, so Meyer-Plath.

Trotzdem: Erst in einer der wöchentlichen Freitagsrunden von Landeskriminalamt und Verfassungsschutz Sachsen, am 28. September 2018, sei sein Amt schließlich über die Chatgruppe junger Neonazis informiert worden, die angeblich die "Revolution Chemnitz" geplant hatten. Ihr mutmaßlicher Anführer: Christian K. Für den geplanten Umsturz wollte er nach Ansicht des Generalbundesanwalts scharfe Waffen besorgen. 

Viele Verteidiger der acht Angeklagten zügeln sich an diesem Verhandlungstag im Ton, ihr Entsetzen ist ihnen anzusehen. Sie haken nach und erfahren: Nach der Enttarnung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) und dem Anstieg rechtsextremer Straftaten in Sachsen stuft der Verfassungsschutz potenzielle Extremisten in vier Kategorien ein. Meyer-Plath nennt es "eine Weiterentwicklung der Methodik". 

"Trotzdem hatten Sie die hier Angeklagten nicht auf dem Schirm?", entfährt es Rechtsanwalt Daniel Sprafke. Später auf dem Flur sagt er: "Der Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen gibt unumwunden zu, dass man die Angeklagten trotz eines veränderten, strengeren Maßstabs bei der Überwachung von Rechtsextremisten nicht auf dem Schirm hatte! Ein Verteidiger könnte kein besseres Plädoyer für die Unschuld der Angeklagten bezüglich des Vorwurfs des Terrorismus halten." 

Bei der Aufklärung rechtsextremer Verbrechen ist es längst traurige Tradition, dass der Verfassungsschutz viele Erkenntnisse nicht preisgibt und sich auf Quellenschutz beruft. So kann Meyer-Plath im Gericht auch nicht beantworten, ob gegen Personen auf der Anklagebank Abhörmaßnahmen erfolgten. Das zu offenbaren, untersage seine Aussagegenehmigung, erklärt der Verfassungsschutzpräsident. 

Und so hat sich die Empörung im Saal schon fast gelegt, als ihn Nebenklagevertreterin Kristin Pietrzyk fragt, ob er sich für die Befragung vor Gericht die Personalakten der Angeklagten selbst angesehen habe oder ob er sich habe briefen lassen. Er habe sich briefen lassen, sagt Meyer-Plath. "Und Sie haben nicht überprüft, ob das Briefing richtig ist?" – "Nein."

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