Vorwurf der Vergewaltigung Oberstes Gericht verbietet Auslieferung Polanskis

Polen darf Roman Polanski nicht an die USA ausliefern, das hat nun endgültig das Oberste Gericht des Landes entschieden. US-Behörden werfen dem Regisseur vor, 1977 eine 13-Jährige vergewaltigt zu haben.
Roman Polanski

Roman Polanski

Foto: Andrzej Grygiel/ dpa

Polen darf den Starregisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern. Das Oberste Gericht in Warschau bestätigte das Urteil eines Krakauer Gerichts, wonach die Auslieferung des polnisch-französischen Filmemachers unzulässig sei.

Damit scheiterte Generalstaatsanwalt und Justizminister Zbigniew Ziobro mit seinem Einspruch gegen das Urteil der polnischen Justiz vom Oktober vergangenen Jahres. Der Nationalkonservative hatte kritisiert, dass Polanski wegen seiner Prominenz bevorzugt behandelt worden sei. Die Entscheidung des Obersten Gerichts ist endgültig.

Die US-Justiz ermittelt seit mehr als 30 Jahren wegen Sex mit einer Minderjährigen gegen Polanski. Ihm wird vorgeworfen, 1977 die damals 13-jährige Samantha Geimer vergewaltigt zu haben. Polanski, inzwischen 83 Jahre alt, lebt in Paris, hat aber auch in Krakau eine Wohnung.

Polanski saß in Haft - 42 Tage lang

Im Oktober 2015 hatte ein Bezirksgericht in Krakau die von der US-Justiz beantragte Auslieferung abgelehnt. Der Richter hielt die Forderung für unzulässig, weil Polanski einst mit der US-Staatsanwaltschaft eine Einigung geschlossen habe. Die Anwälte des Regisseurs hatten in dem Verfahren betont, dass Polanski seinen Teil der Vereinbarung eingehalten und freiwillig eine Gefängnisstrafe verbüßt habe.

Polanski hatte nach seiner Festnahme in den USA gestanden, Sex mit der Minderjährigen gehabt zu haben. Nach 42 Tagen im Gefängnis nutzte er seine vorläufige Freilassung kurz vor Verkündung des Strafmaßes zur Flucht nach Europa: Er hatte gefürchtet, dass die Strafe trotz einer Übereinkunft mit der Anklage höher als vereinbart ausfallen würde.

Seitdem beschäftigt der Fall immer wieder die Gerichte. Der Filmemacher war 2009 auf US-Anweisung in Zürich festgenommen worden. Anschließend stand er in seinem Chalet im Schweizer Skiort Gstaad unter Hausarrest, bis ihn die Behörden nach rund zehn Monaten wegen Unklarheiten im Auslieferungsgesuch wieder freiließen.

Geimer ist inzwischen verheiratet und hat Kinder. Sie hat gefordert, das Verfahren einzustellen. Polanski stelle keine Bedrohung mehr dar.

mxw/dpa
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