
Charlotte Casiraghi: Monegassen-Tochter unterliegt vor BGH
Rosenball-Berichterstattung Monegassen-Tochter Casiraghi unterliegt vor BGH
Karlsruhe - Am Mittwoch veröffentlichte der Bundesgerichtshof (BGH) seine Entscheidung: Er hob das Verbot eines Berichts über den Rosenball in Monaco in der Zeitschrift "Bunte" auf. Darin hatte das Blatt die 24-jährige Charlotte Casiraghi unter anderem als "Party-Prinzessin" bezeichnet.
Wer sich bei solchen Veranstaltungen zeige, müsse "die öffentliche Erörterung seiner Teilnahme (...) ebenso dulden wie kommentierende und wertende Bemerkungen zu seiner Person", urteilte der BGH. In diesem Zusammenhang sei auch die Veröffentlichung von Fotos zulässig.
Der BGH stellte allerdings klar, dass für die Wortberichterstattung großzügigere Grenzen gelten als für die Veröffentlichung von Bildern. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze nur vor verletzenden Äußerungen, insbesondere vor Beeinträchtigungen der Privat- oder Intimsphäre - nicht aber davor, dass jemand überhaupt in einem Artikel erwähnt werde.
Bei Veranstaltungen wie dem Rosenball handele es sich um ein "zeitgeschichtliches Ereignis", so der BGH. Es gehe "um eine Darstellung der Lebensweise und des Verhaltens in ihren Gesellschaftskreisen, die eine Leitbild- oder Kontrastfunktion für große Teile der Bevölkerung im Blick hat", so der BGH.
Charlotte Casiraghi ist die Tochter von Caroline Prinzessin von Hannover aus deren früherer Ehe mit Stefano Casiraghi. Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangenen Monat in einem ähnlich gelagerten Fall entschieden, dass Casiraghi Berichte über Auftritte bei öffentlichen Veranstaltungen zu dulden hat.
Die Fürstenfamilie von Monaco sowie Carolines Ehemann Ernst August Prinz von Hannover liefern sich seit Jahren presserechtliche Auseinandersetzungen mit deutschen Medien über die Zulässigkeit von Prominenten-Berichten.
(Az. VI ZR 190/08 und 230/08)