Kein Prozess Sex in bayerischer Kirche – Frau akzeptiert Strafbefehl
Schechen: »Beschimpfender Unfug« in der Kirche
Foto: Peter Kneffel / dpaIm Fall eines Ehepaares, das Sex in einer oberbayerischen Kirche gehabt haben soll, muss die beteiligte Frau doch nicht vor Gericht. Der Grund: Sie habe den Strafbefehl gegen sie akzeptiert, der für Anfang Februar 2024 geplante Prozess finde darum nicht statt, teilte das Amtsgericht Rosenheim mit. Zuvor hatte die »Süddeutsche Zeitung« berichtet.
»Die Angeklagte hat ihren Einspruch gegen den Strafbefehl nun zurückgenommen. Damit ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden und die Frau wie im Strafbefehl vorgesehen verurteilt«, teilte das Gericht mit. Wie hoch die Strafe war, wurde nicht mitgeteilt.
Schwere Vorwürfe gegen Rosenheimer
Der ebenfalls an dem Vorfall in der katholischen Kirche in Schechen beteiligte Ehemann der Frau muss sich – weil er auch noch wegen gravierender weiterer Straftaten angeklagt ist – vor dem Landgericht Traunstein verantworten.
Dem Mann, einem gebürtigen Rosenheimer, wird unter anderem Störung der Religionsausübung vorgeworfen. An einem »Ort, der dem Gottesdienst einer Religionsgesellschaft gewidmet« sei, habe er »beschimpfenden Unfug« verübt, heißt es in der Anklage. Er ist zudem wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Bedrohung und Betrugs angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm auch häusliche Gewalt vor. Er soll seine Ehefrau immer wieder attackiert, geschlagen und beleidigt haben. Diese verweigerte jedoch nach Angaben einer Gerichtssprecherin die Aussage. Zu Prozessauftakt hatte der Mann sich nach Gerichtsangaben nicht zu den zahlreichen Vorwürfen gegen ihn geäußert.
In der Kirche wird der Altar wohl neu gesegnet. Ein solcher Ritus sieht laut Erzbistum München und Freising vor, dass der Altar abgedeckt und mit Weihrauch und Weihwasser gesegnet wird. »Insbesondere mit Rücksicht auf das religiöse Empfinden der Gläubigen ist eine solche Schändung durch einen Bußritus nach Maßgabe der liturgischen Bücher zu beheben«, sagte der Bistumssprecher.
Neusegnungen eher selten
Dass ein Altar nach einer sogenannten Schändung erneut gesegnet werden muss, kommt nur selten vor. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa unter den katholischen Bistümern in Bayern. Im Bistum Augsburg kam das in den vergangenen Jahren viermal vor, wie ein Sprecher sagte. Alle anderen Bistümer meldeten keine bekannten Fälle.
Der Bußritus sieht vor, dass der Diözesanbischof dabei mit Weihwasser den Altar, die Gläubigen und die Kirchenwände besprengt. Das sei ein äußeres Zeichen der Reinigung, teilte die Augsburger Diözese mit.
Dies war im Bistum Augsburg beispielsweise im Jahr 2017 in Vöhringen und Bellenberg im Dekanat Neu-Ulm der Fall. Dort waren die Kirchenräume samt Altar sowie Statuen großflächig beschmiert worden – auch mit antichristlichen Parolen. Ein weiterer Fall trug sich den Angaben zufolge 2018 in Gersthofen zu. Dabei wurden geweihte Hostien entwendet und verstreut.