Rote Zora "Ich werde versuchen, Arbeit zu finden"
Eine summende Hummel störte die Zuschauer im Sitzungssaal 145a des Berliner Kammergerichts. Unablässig und laut zog das Insekt seine Kreise, während Ankläger Andreas Hornick und Verteidigerin Edith Lunnebach ihre Plädoyers im Verfahren gegen die ehemalige Terroristin Adrienne Gerhäuser hielten. In einer Sitzungspause witzelte darum die Verteidigerin in Richtung der Ankläger von der Bundesanwaltschaft: Sie waren es, die den Brummer eingeschleust haben!"
Um 10.45 Uhr verkündete Jürgen Warnatsch, der Vorsitzende Richter des 1. Strafsenats, das Urteil. Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und dem versuchten Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion in zwei Fällen wurde Gerhäuser zu zwei Jahren Freiheitsentzug verurteilt, wobei die Strafe zur dreijährigen Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Angeklagte hatte sich an mindestens zwei Sprengstoffanschlägen beteiligt. Zum einem am 17. Oktober 1986 auf das Gentechnische Institut in Berlin-Dahlem und zum anderen am 21. Juni 1987 auf das Verwaltungsgebäude des Bekleidungskonzerns Adler in Haibach bei Aschaffenburg. Als Mitglied der Terrororganisation "Rote Zora" hatte sie an der Planung für beide Anschläge teilgenommen und die als Zündzeitverzögerer benötigten Wecker der Marke Emes Sonochron gekauft. Beide Sprengsätze waren nicht explodiert.
Es war das erste "Rote Zora"-Urteil, das in Berlin gesprochen wurde, und bundesweit das dritte Verfahren, nachdem 1989 Ingrid Strobl und 1998 Corinna Krawaters verurteilt worden waren.
"Frau Gerhäuser", sagte Richter Warnatsch am heutigen, dritten Verhandlungstag zur Angeklagten, "der Senat bedauert es sehr, dass wir uns aus Ihrem sehr schlanken Geständnis kein umfassendes Bild von Ihrer Persönlichkeit und den Gründen machen konnten, die Sie dazu bewogen haben, Ihre sichere Stellung als Lehrerin aufzugeben und sich dem politischen Kampf mit gesetzlich nicht erlaubten Mitteln zu verschreiben. Dazu hätten wir gern etwas mehr gehört."
Dennoch änderte Gerhäusers Schweigen nichts an dem Strafmaß, auf dessen Höhe sich Gericht, Bundesanwaltschaft und Verteidigung bereits im November 2006 geeinigt hatten. Die zugesicherte Bewährungsstrafe hatte Adrienne Gerhäuser und ihren Lebensgefährten Thomas Kram bewogen, nach 19 Jahren aus der Illegalität aufzutauchen und sich am 4. Dezember 2006 der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe zu stellen.
Obwohl Jürgen Warnatsch mit der Ablehnung der Angeklagten rechnete, sich über ihr minimales Geständnis hinaus dem Gericht zu offenbaren, fragte der Vorsitzende am zweiten Verhandlungstag: "Dürfen wir die Gründe erfahren, warum Sie Ihre Stelle als Lehrerin aufgegeben und sich zur Funkelektronikerin ausbilden lassen haben?" "Nein, eigentlich nicht", antwortete Gerhäuser knapp.
Ebenso schwieg sie über die Zeit, die sie mit ihrem Lebensgefährten Thomas Kram in der Illegalität verbracht hatte. Sie habe mit Papieren gelebt, die nicht die richtigen waren, erklärte ihre Anwältin. "Wie kamen Sie auf die Idee, nach Deutschland zurückzukehren?", wollte Warnatsch wissen. "Ein spontaner Entschluss war das nicht", antwortete Gerhäuser. Sie hätten ein gutes Jahr lang darüber nachgedacht. "Was wollen Sie nach Ihrer Verurteilung tun?", fragte Warnatsch. "Ich werde versuchen, Arbeit zu finden als Fotografin", sagte Gerhäuser, die seit zwei Monaten Hartz-IV-Empfängerin ist.
Die Fotoagentur "version" mit Sitz in Berlin-Neukölln bietet ihr zum 1. Mai 2007 eine freie Mitarbeit an. Der beisitzende Richter fragte Gerhäuser, welche Fotos in dieser Agentur gemacht werden und ob die Angeklagte ein spezielles Thema habe. "Ja, Frauen", sagt Gerhäuser und der Saal quittierte dieses Interesse mit Lachen.
Kurzer Prozess
Die dreitägige Verhandlung gegen Adrienne Gerhäuser geriet zum sprichwörtlich kurzen Prozess. Nur insgesamt drei Stunden lang füllte die 58-Jährige die Rolle der Angeklagten. Nicht einen Zeugen vernahm das Gericht, denn es galten sogenannte "verfahrensbeendende Absprachen", kurz auch "Deal" genannt: Gegen ein glaubhaftes Geständnis legte das Gericht gemeinsam mit Anklage und Verteidigung vor Beginn der Verhandlung eine milde, obere Strafgrenze fest.
Genauso einvernehmlich einigten sich die Robenträger am ersten Verhandlungstag darauf, eine Liste von Dokumenten selbst zu lesen. Zu diesen Papieren zählte auch ein Interview mit "Rote Zora"-Aktivistinnen in der Frauenzeitschrift "Emma", das unter dem Titel "Widerstand ist möglich" 1984 in der Juni-Ausgabe erschienen war.
In diesem Gespräch erklärten zwei "Rote Zora"-Frauen ausführlich die Entstehung ihrer Organisation aus den "Revolutionären Zellen" die gemeinsamen Anfangsbuchstaben "RZ" standen für einen ähnlichen Aufbau und verwandte politische Ziele. Mit ihren Aktionen kümmerte sich die "Rote Zora" nicht nur um Frauenthemen wie Abtreibung, Frauenhandel und Arbeitsbedingungen von Frauen in Asien, sondern nahm auch Partei gegen Gentechnologie und für Hausbesetzungen sowie den Nulltarif in öffentlichen Verkehrsmitteln.
"Unterdrückung wird erst sichtbar durch Widerstand. Deswegen sabotieren, boykottieren wir, fügen Schäden zu, rächen uns für erfahrene Gewalt und Erniedrigung, indem wir die Verantwortlichen angreifen", gab Zora1 der "Emma" zu Protokoll. "Unser Traum ist es, dass es überall kleine Frauenbanden gibt. Frauenpower überall!" Bei ihren Aktionen wollten die "Rote Zora"-Terroristinnen keine Personen gefährden. So sollten auch bei den Anschlägen, an denen sich Gerhäuser beteiligte, die Sprengsätze am Wochenende explodieren. "Es gibt zig Aktionen, die wir wieder verworfen haben, weil wir die Gefährdung Unbeteiligter nicht hätten ausschließen können", sagte Zora2 im "Emma"-Interview vor 23 Jahren. "Manche Firmen wissen sehr genau, warum sie sich mit Vorliebe in belebten Häusern einnisten. Sie spekulieren auf unsere Moral "
Diese Einstellung wertete auch Oberstaatsanwalt Andreas Hornick zugunsten der Angeklagten. Milde wollte er aber vor allem wegen der verstrichenen Zeit und dem abgelegten Geständnis walten lassen. Gerhäuser habe sich selbst gestellt, sei nicht vorbestraft und ihre Taten seien nicht vom Streben nach persönlichem Vorteil geprägt, sagte Ankläger Hornick.
Richter Warnatsch sprach in seinem Urteil sogar von "anerkennenswerten Anliegen", die die Angeklagte damals mit Straftaten durchsetzen wollte. Doch sei sie 1986 kein junger und unverständiger Mensch mit sozialromantischen Vorstellungen gewesen: "Sie waren 37 Jahre alt und haben sich bewusst einer Gruppe angeschlossen, die Straftaten begangen hatte und begehen wollte. Der Senat entnimmt Ihren Äußerungen, wenn auch nur mit Mühe, dass Sie Ihre Taten aus heutiger Sicht für falsch halten."
Erschöpft stieg Gerhäuser nach der Urteilsverkündung die wenigen Stufen hinauf in Richtung Saalausgang. Ihr Lebensgefährte Thomas Kram, der den Prozess als Zuschauer verfolgt hatte, nahm sie kurz in den Arm. Alte Freunde beglückwünschten die frisch Verurteilte.
Mit der Anklage gegen Kram wegen Mitgliedschaft in den "Revolutionären Zellen" wird sich die Bundesanwaltschaft als nächstes befassen. Das Urteil, eine Bewährungsstrafe, steht jedoch schon fest.