Nach 15 Jahren Haft "Kannibale von Rotenburg" kommt nicht frei

Armin Meiwes (Archiv)
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden, dass der als "Kannibale von Rotenburg" bekannt gewordene Armin Meiwes auch nach Verbüßung von 15 Jahren Haft nicht frei kommt. Das teilte das Gericht mit.
Wegen Mordes und Störung der Totenruhe verbüßt Meiwes seit 2006 eine lebenslange Freiheitsstrafe. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen. Der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt.
Das Landgericht Kassel hatte es abgelehnt, dass die lebenslange Freiheitsstrafe nach 15 Jahren zur Bewährung ausgesetzt wird. Das Oberlandesgericht verwarf nun die Beschwerde, die Meiwes dagegen eingelegt hatte. Dem Verurteilten könne gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden, hieß es. Der Beschluss sei nicht anfechtbar.