Saarbrücken
Polizist nach Unfalltod einer Kollegin wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Eine junge Polizistin starb bei einer Einsatzfahrt im Saarland. Der Fahrer des Streifenwagens ist nun zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und einer Zahlung an einen Kinderhospizdienst verurteilt worden.
Amtsgericht Saarbrücken: Prozess gegen einen Polizisten
Foto: Oliver Dietze/ dpa
Das Amtsgericht Saarbrücken hat einen Polizisten nach dem Unfalltod einer Kollegin zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Der 35-Jährige wurde wegen fahrlässiger Tötung schuldig gesprochen. Er müsse zudem 3500 Euro an einen Kinderhospizdienst zahlen, teilte die Sprecherin des Gerichts nach der Urteilsverkündung mit.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Polizist im Februar 2019 bei einer Einsatzfahrt den Streifenwagen, in dem die 22-Jährige als Beifahrerin saß, so stark beschleunigt hatte, dass es zu dem tödlichen Verkehrsunfall in Saarbrücken-Güdingen kam. Nach einem Gutachten war der Mann mit 152 Kilometern pro Stunde unterwegs - anstelle des zulässigen Tempos 50. Der Tod der Polizistin sei vorhersehbar und vermeidbar gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt.
Angeklagter war geständig
Das Polizeiauto war in einem Kreisverkehr von der Straße abgekommen und gegen eine Laterne geprallt. Die Frau starb noch am Unfallort, der Fahrer wurde schwer verletzt. Die beiden Polizisten waren zu einem Zeugen unterwegs, der einen "total betrunkenen Mann" am Steuer gemeldet hatte. Dieser stellte sich später der Polizei.
Grundsätzlich könne eine Trunkenheitsfahrt unter Umständen zwar eine schnelle Verfolgung durch die Polizei rechtfertigen, hieß es laut dem lokalen Nachrichtenportal "SOL" vom Gericht. In diesem Fall sei das aber nicht gerechtfertigt gewesen. Da sich der Polizist in dem Gebiet nicht ausgekannt habe und überfordert gewesen sei, hätte er nicht so stark beschleunigen dürfen.
Hinweise auf technische Mängel am Polizeiauto gab es nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht. Der Polizist hatte sich im bereits im Ermittlungsverfahren geständig gezeigt.
Nach Angaben der Gerichtssprecherin ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten zwar den Verzicht auf Rechtsmittel erklärt, die Nebenklage habe aber noch keine Erklärung abgegeben. Die Bewährungszeit beträgt nach dem Richterspruch drei Jahre.