Tödlicher Anschlag in Saarlouis Zeugin belastet Angeklagten im Prozess um Brand in Asylbewerberheim

Mehr als 30 Jahre nach dem mutmaßlichen Mordanschlag: Prozess in Koblenz
Foto:Thomas Frey / dpa
Im Prozess um einen tödlichen Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim 1991 in Saarlouis hat die Hauptzeugin den Angeklagten schwer belastet. Der 51-Jährige habe ihr 2007 bei einem Grillfest mit Blick auf diese Straftat gesagt: »Das war ich und sie haben mich nie erwischt.« Der Angeklagte sei nicht betrunken gewesen, ergänzte die gleichaltrige Zeugin am Dienstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz.
Sie habe bei dem Fest noch nicht gewusst, dass es bei dem Anschlag 1991 auch einen Toten gegeben habe. Das habe sie erst 2019 im Internet gelesen und daraufhin Anzeige erstattet.
Die Zeugin hat ihn nach eigenen Worten als »unscheinbar« ohne aggressives Auftreten und ohne extremistische Äußerungen in Erinnerung. Es sei ihr zunächst abwegig erschienen, warum er einer ihm fremden Frau ein echtes Geständnis machen sollte. Vielleicht habe er gedacht, »er kann bei mir was reißen« – sie wisse es nicht.
Der Angeklagte wies die Tatvorwürfe am Dienstag erneut zurück. Er habe der Zeugin bei dem Grillfest 2007 zu dem Brandanschlag gesagt: »Ich war's net.« Dieses in saarländischer Mundart gesprochene »net« habe sie vielleicht überhört. Als der Vorsitzende Richter Konrad Leitges den Angeklagten aus einer früheren Vernehmung zitierte, wonach die Zeugin sein Leben zerstört habe, bekräftigte der 51-Jährige dies: »natürlich«!
Der Mann, Vater einer Tochter, steht seit November 2022 wegen Mordes in einem Fall sowie versuchten Mordes in 20 Fällen vor einem Staatsschutzsenat des OLG Koblenz. Bei dem Brandanschlag im Saarland vor mehr als drei Jahrzehnten war der 27-jährige Asylbewerber Samuel Yeboah aus dem westafrikanischen Ghana nach schwersten Verbrennungen gestorben. Zwei andere Hausbewohner sprangen aus einem Fenster der Flüchtlingsunterkunft und brachen sich Knochen. 18 weitere Bewohner konnten unverletzt fliehen. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, damals das Feuer aus rassistischer Gesinnung gelegt zu haben.