Illegale Exporte nach Russland Mehrjährige Freiheitsstrafe für Ingenieur aus Sachsen

Weil er technische Geräte und Laborzubehör ohne Genehmigung an russische Firmen geliefert haben soll, ist ein 57-Jähriger wegen »gewerbsmäßiger Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck« verurteilt worden.

Wegen illegaler Russlandgeschäfte hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden einen Ingenieur aus dem Raum Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt. Der Staatsschutzsenat sprach den 57-Jährigen wegen »gewerbsmäßiger Ausfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck« in sieben Fällen schuldig.

Nach Überzeugung der Richter hatte der Mann über Jahre technische Geräte und Laborzubehör an mehrere russische Firmen geliefert, ohne die Ausfuhren genehmigen zu lassen.

Solche Ausfuhren seien ganz bewusst erschwert, um die Herstellung biologischer und chemischer Waffen zu ächten, sagte der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats. Dem Angeklagten sei klar gewesen, dass die Lieferungen für andere Endverbraucher bestimmt gewesen seien als die beiden Organisationen, die seine Vertragspartner gewesen seien. Ob er auch gewusst habe, dass diese Gesellschaften von Geheimdiensten durchsetzt gewesen seien, spiele für den Schuldspruch keine Rolle.

Das Urteil ist Ergebnis einer Verfahrensabsprache und noch nicht rechtskräftig. Im Zuge dessen wurden die Vorwürfe der Zusammenarbeit mit einem ausländischen Geheimdienst und des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz eingestellt.

Der Senat ordnete die Einziehung des Gewinns aus den Geschäften in Höhe von 985.542 Euro an. Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, der Mann kam nach 14 Monaten Untersuchungshaft frei. Da aus Sicht des Gerichts weiter Fluchtgefahr besteht, wurden seine Ausweise eingezogen – und er muss sich wöchentlich bei der Polizei melden.

aeh/dpa

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