Obduktion Gerichtsmediziner stufen Sandra Blands Tod als Suizid ein

Sandra Bland hat in ihrer Gefängniszelle in Texas Suizid begangen - davon sind Gerichtsmediziner nach der Obduktion der Leiche überzeugt. Der Körper der Toten weise keine Anzeichen für eine Fremdeinwirkung auf.
Gedenken an Sandra Bland: Rechtsmediziner sind von Suizid überzeugt

Gedenken an Sandra Bland: Rechtsmediziner sind von Suizid überzeugt

Foto: Aaron M. Sprecher/ dpa

Gerichtsmediziner im US-Bundesstaat Texas haben bei der Obduktion der Leiche von Sandra Bland keine Anzeichen für einen Kampf oder ein Fremdeinwirken festgestellt. Sie haben den Tod der Afroamerikanerin in einer Gefängniszelle deshalb als Suizid eingestuft. Das teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Die 28-Jährige war am 10. Juli bei einer Verkehrskontrolle in der Nähe von Houston mit einem Polizisten in einen heftigen Streit geraten und festgenommen worden. Drei Tage später wurde Bland tot in ihrer Gefängniszelle aufgefunden.

"Ich habe keinen einzigen Hinweis dafür gesehen, dass das ein Tötungsdelikt war", sagte der stellvertretende Staatsanwalt von Waller County, Warren Diepraam. Blands Leichnam weise Hautabschürfungen auf dem Rücken auf, die von der Auseinandersetzung mit dem Polizisten während der Festnahme stammen könnten. Außerdem hätten die Rechtsmediziner Abschürfungen an den Handgelenken registriert, die offenbar von den Handschellen herrührten.

Video: Das Polizeivideo der Festnahme

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Auf dem linken Unterarm der Toten bemerkten die Mediziner 30 Schnittverletzungen. Einige seien verheilt, andere verschorft, was darauf hindeute, dass sie zwei bis vier Wochen alt gewesen seien, sagte der Staatsanwalt. Das Verletzungsmuster deute darauf hin, dass sich Bland die Schnitte selbst zugefügt hatte.

Laut vorläufigen Untersuchungen befanden sich zum Zeitpunkt des Todes Spuren von Marihuana in ihrem Körper. Um diesen Befund zu bestätigen, seien jedoch weitere Tests notwendig.

Die Gerichtsmediziner fanden keinerlei Abwehrverletzungen an der Leiche vor. Nach einem Kampf weise der Körper üblicherweise kleinste Blutungen in Augen und Mund auf. Bei Bland habe man nichts dergleichen festgestellt.

Jeder Gegenstand, mit dem eine zweite Person die Frau stranguliert hätte, müsste bewegt und verschoben worden sein. Auch dafür fanden die Rechtsmediziner kein Indiz. Stattdessen notierten sie laut Diepraam "ein einförmiges und gleichmäßiges Würgemal um ihren Hals", das bei einem Tod durch Erhängen entstehe.

Eine Frau, die während Blands dreitägigem Gefängnisaufenthalt die Nachbarzelle belegt hatte, sagte, Bland sei sehr emotional gewesen und habe oft geweint. Sie habe verzweifelt gewirkt, weil kein Freund die geforderten 5.000 US-Dollar Kaution für sie hinterlegte. Die Zeugin sagte dem Fernsehsender KTRK, sie habe keine Anzeichen für einen Kampf in Blands Zelle bemerkt.

In Gefängnisunterlagen, die beim Eintreffen Blands im Gefängnis ausgefüllt worden waren, ist von einem früheren Suizidversuch der Frau die Rede. Allerdings sind die Angaben in den Dokumenten zum Teil widersprüchlich. Staatsanwalt Diepraam sagte, die Widersprüche seien entstanden, weil Bland gegenüber unterschiedlichen Beamten unterschiedliche Angaben gemacht habe.

Video: Sandra Blands Facebook-Video (Ausschnitte)

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syd/AFP/AP
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