Stöckelschuh-Urteil Wer höher läuft, ist selbst schuld

Mitunter gefährlich: Hochhackige Damenschuhe
Foto: epa Jason Szenes/ dpaWer mit hochhackigen Schuhen im Gitterrost eines Fußabtreters hängenbleibt und stürzt, ist selbst schuld. Zumindest dann, wenn der Unfall auf einem Privatgrundstück passiert. So lässt sich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts in Schleswig interpretieren, die nun veröffentlicht wurde.
Die Richter gaben der Eigentümerin eines Wohnhauses recht, die gegen ein früheres Urteil des Landgerichts Kiel Berufung eingelegt hatte. Von der Eigentümerin hatte die Mutter einer Mieterin Schadensersatz verlangt. Beim Besuch ihrer Tochter war die Frau mit den Absätzen in einem Fußabtretergitter vor der Wohnungstür des Hauses hängengeblieben und gestürzt.
Der Gitterrost sei verkehrswidrig, hatte die Klägerin argumentiert. Er habe größere Öffnungen als in einem "Merkblatt für Metallroste" empfohlen. Die Richtlinie gelte nur für öffentliche Wege, befand dagegen das Oberlandesgericht. Vor Wohnhäusern sei mit Fußabtretern zu rechnen, außerdem "begründet jeder Gitterrost die Gefahr, mit solchen Damenschuhen, wie sie die Klägerin trug, hängenzubleiben".
Für Trägerinnen hochhackiger Schuhe hatte das Gericht noch einen Praxistipp parat: Man solle "entweder seitlich daran vorbeigehen oder aber den Schritt auf den Gitterrost nicht mit dem Absatz, sondern mit dem Ballen setzen".