Geplante Strafrechtsreform Anwaltverein plädiert für Herabstufung von Schwarzfahren

Wer ohne Ticket in einen Bus steigt, begeht künftig womöglich keine Straftat mehr
Foto: Arne Dedert / dpaBundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte sich im SPIEGEL zuletzt dafür ausgesprochen, das Strafrecht zu modernisieren. Unter anderem das Schwarzfahren könnte dabei entkriminalisiert werden. Aus Sicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ist das ein sinnvoller Schritt. Der Verein befürworte die Pläne der Bundesregierung, die Einstufung des Schwarzfahrens als Straftat zu überprüfen, sagte Swen Walentowski, Leiter politische Kommunikation und Medien des DAV, der Nachrichtenagentur AFP.
Der Verein plädiere seit Jahren für die Herabstufung zur Ordnungswidrigkeit, sagte Walentowski. Verfolgung und Ahndung als Straftat verursachten unverhältnismäßig hohe Kosten, »belasten die Justiz sowie die Ermittlungsbehörden unnötig und stehen dem Ultima-Ratio-Prinzip des Strafrechts entgegen«.
Die Kosten für die Verfahren und Gefängnisstrafen seien im Verhältnis zu den erschlichenen Leistungen unverhältnismäßig hoch, sagte Walentowski. Zudem bleibe den Behörden kein Ermessensspielraum. Wer sich den Fahrschein nicht leisten könne und trotzdem fahre, werde kriminalisiert – und wer eine Geldstrafe nicht bezahlen könne, müsse ins Gefängnis.
Das Verhalten dieser Menschen sei aber »nicht sozialschädlich und eine Kriminalisierung daher nicht im Sinne des Gemeinschaftsschutzes«. Der Ultima-Ratio-Gedanke des Strafrechts schreibe vor, auf Strafverfolgung nur als letztes Mittel zurückzugreifen, argumentierte Walentowski.
Diese Darstellung teilt offenbar auch Justizminister Buschmann. Dem SPIEGEL sagte Buschmann, gerade das Strafrecht sei »keine Allzweckwaffe, sondern als schärfstes Schwert des Rechtsstaats nur letztes Mittel«.
Etliche Menschen sitzen in Deutschland in Haft, weil sie von Gerichten verhängte Geldstrafen, etwa wegen wiederholten Schwarzfahrens, nicht bezahlen. Die Unterbringung der Menschen in Haftanstalten kostet auch den Staat viel Geld.