Vorstoß von zehn Bundesländern Hafturlaub für Schwerverbrecher nach fünf Jahren
Potsdam - Zehn Bundesländer wollen die Haftregeln für Schwerverbrecher lockern. So soll lebenslänglich verurteilten Straftätern bereits nach fünf Jahren im Gefängnis ein Langzeitausgang von bis zu 21 Tagen gewährt werden. "Straftäter dürfen nicht vollständig von der Außenwelt isoliert werden", sagte Brandenburgs Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) der "Bild"-Zeitung. Die Lockerung diene der besseren Eingliederung der Gefangenen.
Bislang galt ein Bundesgesetz, wonach Schwerverbrecher erst nach zehn Jahren Haft Urlaub bekommen dürfen. Seit der Föderalismusreform obliegt nun aber den Ländern die Zuständigkeit. Neben Brandenburg und allen anderen ostdeutschen Ländern befürworten auch Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein eine Neuregelung.
Das bayerische Justizministerium lehnt die Forderung nach einem verfrühten Hafturlaub strikt ab. "Vor dem Hintergrund der Sicherheit der Bevölkerung erscheint uns das nicht vertretbar", sagte ein Ministeriumssprecher. Zudem diene der Hafturlaub der Entlassungsvorbereitung, was zehn Jahre vor der Freilassung eines Straftäters nicht in Betracht komme. Die Fluchtgefahr sei dann zu groß. In Bayern ist ein Langzeiturlaub erst nach zwölf Jahren möglich. Auch die beiden großen Polizeigewerkschaften kritisierten den Lockerungsvorschlag.