Prozess in München
Ottfried Fischers Erpresser zu Haftstrafe verurteilt
Das Münchner Landgericht hat Ferdinando S. zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt - wegen versuchter Erpressung des Kabarettisten Ottfried Fischer. Bei dem Prozess ging es um ein Sexvideo, das Fischer mit zwei Prostituierten zeigte. Antreten muss S. die Strafe nicht.
Angeklagter Ferdinando S.: Drei Jahre und acht Monate Haft
Foto: Peter Kneffel/ dpa
München - In der Prozessserie um Ottfried Fischer ist ein neues Urteil gefallen: Wegen der versuchten Erpressung des Kabarettisten mit einem Video hat das Landgericht München einen Mann zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Ferdinando S. kam allerdings unmittelbar nach der Verurteilung aus der Untersuchungshaft. Das Gericht befand, dass die Strafe bereits durch die von S. abgesessene Auslieferungshaft verbüßt sei. Der Angeklagte hatte ein umfassendes Geständnis abgelegt.
Zwei Prostituierte hatten Fischer 2009 beim Sex gefilmt. Mit der Drohung, das Video anderen zukommen zu lassen, versuchte der nun verurteilte Mann, von Fischer 150.000 Euro zu erpressen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil kam durch eine Verständigung mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft zustande. S. hatte 2010 bereits zwei Monate in Italien in Auslieferungshaft gesessen. Diese Zeit wurde ihm nun von der Strafe abgezogen.
Danach saß er von Ende 2010 bis Ende 2013 noch knapp drei Jahre in der Türkei in Auslieferungshaft. Wegen der besonders schweren Haftbedingungen wurden ihm für ein Jahr Auslieferungshaft anderthalb Jahre Haftverkürzung in Deutschland angerechnet. Die in München verhängte Haftstrafe gilt damit als abgesessen.
Das Sexvideo führte bereits zu einer ganzen Reihe von Prozessen. Auch die Prostituierten und ihre Zuhälter wurden schon verurteilt. Langwierig gestaltet sich hingegen eine Auseinandersetzung Fischers mit einem Journalisten der "Bild"-Zeitung. Der Kabarettist fühlte sich von dem Reporter durch den Hinweis, ihm liege das Video vor, zu einem Interview genötigt.