Sexualdelikt vor 34 Jahren Mord an 17-Jähriger bleibt ungesühnt

Vor mehr als 30 Jahren wurde die Schülerin Frederike von Möhlmann in Niedersachsen vergewaltigt und getötet. Jetzt lehnte ein Gericht die Klage des Vaters auf Schmerzensgeld ab. Die Ansprüche seien verjährt, hieß es.
Der Vater des Opfers, Hans von Möhlmann, kämpfte lange Jahre um Gerechtigkeit

Der Vater des Opfers, Hans von Möhlmann, kämpfte lange Jahre um Gerechtigkeit

Foto: Hauke-Christian Dittrich/ dpa

Der Sexualmord an der Schülerin Frederike von Möhlmann vor 34 Jahren bleibt auch nach einem Zivilprozess ungesühnt. Am Mittwoch lehnte das Landgericht Lüneburg eine Klage des Vaters der damals 17-Jährigen auf Schmerzensgeld ab. Die Ansprüche seien verjährt, begründete die Kammer ihre Entscheidung.

Die junge Frau war 1981 nahe Hambühren bei Celle vergewaltigt und getötet worden. Der Verdacht fiel auf einen 22-jährigen türkischen Einwanderer, der 1982 vom Landgericht Lüneburg wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Doch nach erfolgreicher Revision sprach eine Kammer des Landgerichts Stade H. im Jahr darauf frei. Und dieser Freispruch wurde rechtskräftig.

Allerdings gelang es LKA-Experten im Jahr 2012, DNA-Spuren zu sichern, die den Mann schwer belasten. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens ist wegen des Freispruchs aber nur möglich, wenn der 56-Jährige die Tat gesteht - was er bislang nicht getan hat.

Mehr zu dem Fall können Sie in der SPIEGEL-Ausgabe 18/2015 nachlesen.

ala/dpa
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