Gewalttat in Sinsheim 14-Jähriger soll 13-Jährigen aus Eifersucht ermordet haben

Felder und Waldstück in Sinsheim: Der mutmaßliche Tatort
Foto: Sebastian Gollnow / dpaEin 13-Jähriger in Sinsheim bei Heidelberg ist nach ersten Erkenntnissen der Ermittler aus Eifersucht umgebracht worden. Die Ermittlungen zum Motiv liefen aber weiter, sagte Siegfried Kollmar von der Kriminalpolizei Mannheim. Ein 14-Jähriger steht demnach unter Verdacht, den Jungen am Mittwoch mit mehreren Messerstichen ermordet zu haben.
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft kam der Tatverdächtige in Untersuchungshaft. Dem Jugendlichen werde das Mordmerkmal der Heimtücke vorgeworfen, erläuterte Staatsanwalt Andreas Herrgen. Dem Teenager drohen bis zu zehn Jahre Jugendstrafe. Er habe bislang keine Angaben zu den Vorwürfen gemacht.
Den Ermittlungen zufolge hatten beide Kontakt zu einem weiteren Kind, das auch am Tatort gewesen sein soll. Dieses sei auch Grund der mutmaßlichen Eifersuchtsstreitereien gewesen. Details dazu machten die Ermittler aber nicht öffentlich, weil das Kind strafunmündig sei.
Siegfried Kollmar von der Kriminalpolizei Mannheim
Der 13-Jährige sei am Mittwoch zu einem Treffpunkt an einem Waldrand gelockt worden, sagte Kollmar. Nach einer »gewissen Wegstrecke« soll der 14-Jährige auf den Jungen eingestochen haben. Die Ermittler gehen von einer gezielten Tat aus, der 14-Jährige habe ein Küchenmesser zu dem Treffen mitgenommen. Vermutlich habe es einen kurzen Kampf gegeben. Um wie viele Stiche es geht, gab der Kripobeamte nicht an.
»Wir haben noch viel zu ermitteln«, sagte Kollmar. Man warte noch auf das schriftliche Ergebnis der Obduktion, Handydaten würden ausgewertet.
Der tote Teenager war am Mittwochnachmittag auf einem Feld gefunden worden. Der 14-Jährige wurde in unmittelbarer Nähe des Fundorts festgenommen.
Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Jungen, der bereits im vergangenen November an einer Realschule in Östringen nordöstlich von Karlsruhe einen damals 13-Jährigen mit einem Messer schwer verletzt hat.
Der Angreifer kam nach der Pause in das Klassenzimmer seines Opfers und fügte ihm mehrere Stichverletzungen am Oberkörper zu. Der schwer verletzte Schüler wurde mit einem Rettungshubschrauber in eine Klinik geflogen. Hintergrund soll ein monatelanger Streit der Siebtklässler gewesen sein.
Zu diesem Zeitpunkt war der mutmaßliche Angreifer aber noch nicht strafmündig. Nach deutschem Recht sind auch Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren nur »bedingt strafmündig«. Für sie gilt das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Strafrechtlich verantwortlich ist ein Jugendlicher zudem nur, »wenn er zur Zeit der Tat nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug ist, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln«.
Wer also noch auf dem geistigen Niveau eines Kindes ist, kann nicht bestraft werden. Die Einschätzung trifft in der Regel ein Sachverständiger. Wer dagegen jünger ist als 14, gilt nach dem Gesetz als Kind und kann nicht belangt werden.
Der Sinsheimer Oberbürgermeister Jörg Albrecht (parteilos) zeigte sich bestürzt über die Tat. »Die Betroffenheit ist groß, das trifft einen Ort ins Mark«, sagte er. In seinen neun Jahren an der Stadtspitze habe er so etwas Schlimmes noch nicht erlebt.
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