
Versuchter Mord für Slenderman: Der Slenderman-Fall
Mordversuch für Slenderman Zwölfjährigen drohen 65 Jahre Haft
Die beschuldigten Mädchen waren erst zwölf Jahre alt, als sie ihren Mordversuch planten. 19-mal stachen sie auf ihre Freundin ein. Doch ihr junges Alter wird sie nicht schützen, wenn sie vom Gericht in Waukesha County im US-Bundesstaat Wisconsin wegen Mordversuchs belangt werden. Sie würden dort wie Erwachsene behandelt, berichtet die "New York Times" . Ihnen drohen bis zu 65 Jahre Haft.
Die Rechtsprechung in Wisconsin sieht vor, dass Kinder ab zehn Jahren in besonders schwerwiegenden Fällen als voll strafmündig anzusehen sind. Der Richter hatte seine Entscheidung nach mehr als einem Monat Bedenkzeit verkündet.
Der Mordversuch begann mit einer Übernachtungsparty: Die Mädchen hatten über Monate hinweg geplant, ihre Freundin zu ermorden und luden sie zu einer Pyjamaparty ein. Sie lockten das Opfer nach Polizeiangaben in einen Wald, brachten sie zu Boden und stachen 19-mal mit einem Küchenmesser auf sie ein. Dann ließen sie die Verletzte im Wald liegen. Das Mädchen konnte schwer verwundet zur Straße robben, dort wurde sie entdeckt und in eine Klinik gebracht.
Nur Stunden später wurden die beiden mutmaßlichen Täterinnen festgenommen. Als Tatmotiv machten die Polizisten ein Internetphänomen aus: den Slenderman. Den Ermittlern zufolge hatten die Mädchen auf der Webseite creepypasta.wikia.com von der fiktiven Horrorfigur gelesen, um die viele unterschiedliche Mythen gesponnen werden. Sie hätten mit der Tat dem Slenderman gefallen wollen, sagte eines der Mädchen bei der Polizei aus. Bei ihrer Verhaftung seien sie auf dem Weg in den Wald gewesen, wo sie in einer geheimen Hütte mit dem Slenderman hätten leben wollen.
Die Verteidigung der Mädchen argumentiert, dass sich diese vom Slenderman bedroht gefühlt und Angst um ihre Familien gehabt hätten. Die Anklage aber attestierte der Tat ein hohes Maß an Planung. Im Falle einer Verurteilung können die Mädchen aber noch Berufung einlegen, die wiederum vor einem Jugendstrafgericht verhandelt werden könnte. Laut Jugendstrafrecht blieben die Teenager dann höchstens bis zu ihrem 25. Lebensjahr im Gefängnis.