Mordversuch für Slenderman
Teenager werden nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt
Zwei Teenager aus Wisconsin wollten ihre Freundin ermorden, um der Horrorfigur Slenderman ein Opfer zu bringen. Nun drohen ihnen 65 Jahre Haft. Der Richter besteht darauf, sie nach Erwachsenenstrafrecht zu verurteilen.
Angeklagte bei früherem Gerichtstermin: Jahrzehntelange Haft möglich
Foto: Michael Sears/ AP/dpa
Zwölf Jahre waren die beiden Freundinnen alt, als sie den Mord an ihrer Mitschülerin planten. Schon bald setzten die Mädchen aus Waukesha in Wisconsin ihr Vorhaben in die Tat um. Laut Polizei lockten sie im Mai 2014 das gleichaltrige Opfer in einen Wald. Dort stachen sie mit einem Küchenmesser 19-mal auf die Bekannte ein und ließen sie schwerverwundet zurück.
Die Mitschülerin überlebte, die Freundinnen wurden wenige Stunden später festgenommen. Warum wollten sie töten? Für Slenderman, antworteten die beiden Zwölfjährigen damals. Sie wollten mit der fiktiven Horrorgestalt davonlaufen und mit ihm ihr Leben verbringen.
Nun müssen sich die beiden wegen versuchten Mordes vor dem Gericht in Waukesha County verantworten - und zwar nach Erwachsenenstrafrecht. Das hat Richter Michael Bohren entschieden und damit frühere Entscheidungen bestätigt.
Bohren sagte, er sei besorgt, dass die Mädchen in ein paar Jahren freikommen könnten, wenn das Jugendstrafrecht zur Geltung käme. Durch Anwendung des Erwachsenenstrafrechts ließe sich die Gesellschaft länger schützen. "Die wirkliche Frage ist, was in ein paar Jahren geschieht", sagte Bohren. "Sie haben etwas verbrochen, das einfach bösartig ist."
Die Rechtsprechung in Wisconsin sieht vor, dass Kinder ab zehn Jahren in besonders schwerwiegenden Fällen als voll strafmündig anzusehen sind.
Die Mädchen hatten Ermittlern gesagt, sie hätten gehofft, der Mord werde Slenderman gefallen. Die Figur wird als sehr hagere, gesichtslose Kreatur beschrieben, die Jagd auf kleine Kinder macht. Nach eigener Aussage waren die Mädchen im Internet auf Foren gestoßen, in denen Geschichten über Slenderman erfunden und verbreitet wurden.
Sollten die Mädchen nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden, könnten sie bis zu 65 Jahre ins Gefängnis kommen. Bei Anwendung des Jugendstrafrechts, das auf Resozialisierung ausgelegt ist, läge die maximale Haftdauer bei fünf Jahren.
Die Anwälte der Angeklagten argumentieren, geistig seien die Mädchen noch nicht voll entwickelt. Zudem litten sie unter psychischen Beschwerden, deren Behandlung bei einer Verurteilung als Erwachsene entfalle.