Auschwitz-Prozess Gnadengesuch von Ex-SS-Mann Gröning abgelehnt

Oskar Gröning
Foto: Pool/ Getty ImagesDas Landgericht Lüneburg hatte den "Buchhalter von Auschwitz" Oskar Gröning 2015 zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Im Dezember entschied das Bundesverfassungsgericht, dass der ehemalige SS-Mann haftfähig ist und die Freiheitsstrafe antreten muss.
Das wollte der 96-Jährige verhindern, indem er ein Gnadengesuch einreichte. Dieses wurde nun abgelehnt, wie die Staatsanwaltschaft Lüneburg mitteilte.
Gröning soll nun zügig die Freiheitsstrafe antreten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte angekündigt, ihm zeitnah die Ladung zum Strafantritt zu schicken. Eine Beschwerde aus Gesundheitsgründen hatte das Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Ein Amtsarzt, der Gröning in der Vergangenheit untersuchte, hatte eine pflegerische und ärztliche Betreuung zur Bedingung einer Inhaftierung des alten Mannes gemacht. Schwere Gesundheitsgefahren seien nicht erkennbar, und Beeinträchtigungen könnten durch medizinische Vorkehrungen im Gefängnis Rechnung getragen werden, führte das Bundesverfassungsgericht aus.
Gröning hatte eingeräumt, im Konzentrationslager Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.