Ehemalige Hamburger Bischöfin Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen gegen Maria Jepsen ein

Ex-Bischöfin Jepsen: Verfahren eingestellt
Foto: Angelika Warmuth/ dpaLübeck - Die Lübecker Staatsanwaltschaft ermittelt im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen nicht mehr gegen die frühere evangelisch-lutherische Bischöfin für den Sprengel Hamburg und Lübeck, Maria Jepsen. Im Zusammenhang mit Missbrauchsfällen bestehe kein hinreichender Straftatverdacht, teilte Oberstaatsanwalt Ralf Peter Anders mit. Auch die Verfahren gegen den ehemaligen Bischof Karl Ludwig Kohlwage und zwei weitere Beschuldigte werden fallengelassen.
Jepsen war beschuldigt worden, Ende der neunziger Jahre einen Pastor geschützt zu haben, der in Ahrensburg mindestens 13 Jugendliche sexuell missbraucht haben soll. Die Staatsanwaltschaft erklärte nun, dass die Kirchenmitglieder unter strafrechtlichen Gesichtspunkten nicht verpflichtet waren, ihre Informationen über den sexuellen Missbrauch an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
Aktive Handlungen der Beschuldigten als kirchliche Funktionsträger wären nur als Strafvereitelung erfasst worden, wenn etwa zur Strafanzeige entschlossene Personen durch unlautere Mittel von der Umsetzung ihrer Absicht abgebracht worden wären. "Anhaltspunkte, die geeignet wären, einen solchen Verdacht zu stützen, haben die Ermittlungen nicht, auch nicht im Ansatz, ergeben", sagte Anders.
Der beschuldigte evangelische Pastor war seit 1973 in Ahrensburg in der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche (heute Teil der Nordkirche) tätig. Die Vorwürfe gegen ihn wurden der Öffentlichkeit erst 2010 bekannt. Daraufhin legte Jepsen im Juli 2010 ihr Bischofsamt wegen öffentlicher Vorwürfe nieder. 18 Jahre zuvor war sie von der Synode der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche zur weltweit ersten lutherischen Bischöfin gewählt worden. Ihre Nachfolge trat im Juni 2011 Kirsten Fehrs an.
Der beschuldigte evangelische Pastor ging wegen Verjährung der Fälle straffrei aus. Im November 2010 verlangte er seine Entlassung. Daher konnte er nicht disziplinarrechtlich belangt werden.
Die Nordkirche wünscht eine Klärung der Vorgänge rund um die Ermittlungen. Erst nachdem die Beschuldigten tagelang an den Pranger gestellt worden seien, stelle die Staatsanwaltschaft plötzlich fest, dass eine Strafbarkeit gar nicht in Betracht komme. Dies sei "in höchstem Maße irritierend", sagte der Vorsitzende der Vorläufigen Kirchenleitung der Nordkirche, Bischof Gerhard Ulrich