Heimlich das Kondom abgezogen 37-Jähriger wegen "Stealthing" verurteilt
Der Fall am Amtsgericht Berlin-Tiergarten sei für die Schöffen und auch für den Richter Neuland gewesen, sagte die Gerichtssprecherin. Ein Bundespolizist musste sich für einen sexuellen Übergriff auf eine junge Frau verantworten, weil er beim Sex heimlich das Kondom abstreifte.
Nun ist mit dem 37-Jährigen vor einer Woche wohl erstmals ein Mann in Deutschland wegen dieser "Stealthing" genannten Handlung schuldig gesprochen worden. "Mir ist kein Fall bekannt, in dem ein Gericht schon mal darüber entschieden hätte", sagte die Gerichtssprecherin. Ihr zufolge erhielt der ledige Mann ohne Kinder eine achtmonatige Bewährungsstrafe und muss 3095,59 Euro an die Polizeimeisteranwärterin zahlen.
Gericht: Der Sex war einvernehmlich
Das Gericht hatte in der Verhandlung über die schwierige Frage zu entscheiden, ob der sexuelle Übergriff auf die 21-Jährige am 18. November 2017 auch eine Vergewaltigung war, die ein Eindringen in den Körper voraussetzt. Die Richter entschieden nein, denn "der Geschlechtsverkehr an sich war einvernehmlich", wie die Gerichtssprecherin sagte.
Daran habe sich dem Gericht zufolge auch nichts geändert, als der Mann bei einem Stellungswechsel unbemerkt das Kondom abgezogen und den Geschlechtsverkehr mit der Frau von hinten ungeschützt fortgesetzt habe. Die Frau habe die Verwendung eines Präservativs zwar zur Bedingung für den Beischlaf gemacht. Strafbar war dem Gericht zufolge aber nur das Weglassen des Kondoms als unerlaubte sexuelle Handlung - nicht die Penetration.
Diesen Rückgriff auf den Grundtatbestand des sexuellen Übergriffs nahmen die Richter vor, weil eine Vergewaltigung eine besonders schwere Form des Missbrauchs darstellt. Diese sah das Gericht aber nicht gegeben, sagte die Gerichtssprecherin.
Hierzu gibt es unter Juristen seit der Reform des Sexualstrafrechts 2016 aber auch andere Ansichten . Denn seitdem gilt auch der Grundsatz "Nein heißt Nein". Um den Tatbestand einer Vergewaltigung zu erfüllen, muss sich das Opfer seither nicht mehr auch körperlich wehren. Und die Zustimmung zum Sex erstreckte sich ja nur auf den geschützten Verkehr.
Im konkreten Fall bemerkte die Frau das Fehlen des Kondoms erst nach der Ejakulation des Mannes. Sie fühlte sich missbraucht, wurde durch das "Stealthing" einem höheren Risiko für Geschlechtskrankheiten und einer ungewollten Schwangerschaft ausgesetzt - und zeigte den Mann an.
Gegen das Urteil des Amtsgerichts hat die Verteidigung bereits Rechtsmittel eingelegt. Möglich sind nun eine Berufung vor dem Landgericht oder auch eine Sprungrevision zum Kammergericht. Dabei dürfte der Bundespolizist noch einmal glimpflich davongekommen sein. Denn wäre der Beamte wegen Vergewaltigung verurteilt worden, hätte er angesichts einer Mindeststrafe von zwei Jahren auch mit der Entfernung aus dem Staatsdienst rechnen müssen.