Vergewaltigungsvorwurf Strauss-Kahn einigt sich offenbar mit Zimmermädchen

Dominique Strauss-Kahn muss sich in den USA wohl nicht in einem Zivilverfahren wegen Vergewaltigungsvorwürfen verantworten. Der Ex-Chef des IWF und das Zimmermädchen, das ihn auf Schadensersatz verklagt hatte, haben sich offenbar außergerichtlich geeinigt.
Strauss-Kahn: Wohl kein Zivilverfahren in New York

Strauss-Kahn: Wohl kein Zivilverfahren in New York

Foto: Sergei Chuzavkov/ AP

New York - Das Zivilverfahren gegen Dominique Strauss-Kahn vor einem New Yorker Gericht wird offenbar eingestellt. Strauss-Kahn und das Zimmermädchen Nafissatou Diallo hätten sich "im Stillen" darauf verständigt, berichteten die "New York Times" und die Nachrichtenagentur Associated Press unter Berufung auf mit dem Fall vertraute Kreise. Diallo hatte Strauss-Kahn wegen mutmaßlicher Vergewaltigung auf Schadensersatz verklagt.

Über die Einzelheiten der Einigung und die Höhe einer möglichen Zahlung von Strauss-Kahn an das Zimmermädchen machten beide Seiten keine Angaben. Laut einem Bericht der Zeitung "Le Monde" soll Diallo sechs Millionen Dollar bekommen. Das französische Blatt beruft sich auf Angaben, die Strauss-Kahn gegenüber Vertrauten gemacht haben soll. Strauss-Kahns Anwälte bezeichneten den Bericht als "frei erfundene Informationen".

Das Zimmermädchen hatte eine Entschädigung in nicht genannter Höhe gefordert. Der frühere Chef des Internationalen Währungsfonds (IWF) hatte Diallo im Gegenzug wegen Verleumdung auf Schadensersatz verklagt.

Ein Richter soll die bislang nicht unterzeichnete Einigung ermöglicht haben. Sie soll bei einem Gerichtstermin am 7. Dezember vor einem Richter in New York von beiden Seiten bestätigt werden. Ein genauer Termin steht noch nicht fest. Der Anwalt von Strauss-Kahn wollte keine Stellungnahme abgeben, die Anwälte der Hotelangestellten waren nicht erreichbar.

Strauss-Kahn war Mitte Mai 2011 am New Yorker Flughafen John F. Kennedy festgenommen und wegen versuchter Vergewaltigung und erzwungenen Oralverkehrs angeklagt worden. Im Zuge der Affäre musste der einstige Hoffnungsträger der französischen Sozialisten von der IWF-Spitze weichen und seine Ambitionen auf das Präsidentenamt in Frankreich aufgeben. Dass es zu einem sexuellen Kontakt Strauss-Kahns mit dem Zimmermädchen im Sofitel in Manhattan gekommen war, gilt als erwiesen. Der 63-Jährige spricht jedoch von einvernehmlichem Sex.

Ende August 2011 stellte die US-Justiz die Strafverfolgung wegen des Zweifels an Diallos Glaubwürdigkeit ein. Die von der Hotelangestellten angestrengte Zivilklage gegen Strauss-Kahn blieb davon aber unberührt. Im vergangenen Mai hatte ein New Yorker Gericht den Weg für einen Zivilprozess gegen den Franzosen geebnet. Das Verfahren machte seitdem aber keine Fortschritte.

In den USA lässt Strauss-Kahn damit wohl juristischen Ärger hinter sich. In seiner Heimat Frankreich laufen gegen ihn allerdings im Zusammenhang mit einer Callgirl-Affäre um Sexpartys weiter Ermittlungen wegen bandenmäßig organisierter Zuhälterei. Strauss-Kahn gibt an, er habe an den freizügigen Treffen teilgenommen, aber nicht gewusst, dass die Frauen Prostituierte waren. Am 19. Dezember soll ein Gericht in Frankreich entscheiden, ob die Vorwürfe gegen ihn fallengelassen werden.

ulz/AFP/dapd/AP
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