Streit über Biometrie-Kameras Video-Wunderwaffe gegen Terroristen floppt im Alltagstest
Wiesbaden - Es kommt nicht so häufig vor, dass die Sicherheitsbehörden von sich aus, neue Fahndungsinstrumente ungeeignet und überflüssig nennen. Noch überraschender ist ein solcher Schritt, wie ihn der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) Jörg Ziercke heute gemacht hat, wenn es sich bei dem System um eine High-Tech-Errungenschaft handelt, von der mancher geglaubt hatte, sie könne im Kampf gegen den Terror nützlich sein.
Insofern zeugt die Entscheidung, die Ziercke heute vertreten musste, von großer Souveränität, auch wenn ihm der Auftritt vor der Presse in diesem Fall sicherlich nicht leicht gefallen ist. Überraschend entschieden riet der oberste Terroristenjäger des Landes davon ab, biometrische Kamerasysteme zur Fahndung nach Terroristen und Gewalttätern einzusetzen: Beim weltweit ersten Feldversuch unter Alltagsbedingungen hätten die eingesetzten Systeme eine durchschnittliche Trefferquote von lediglich rund 30 Prozent erreicht, sagte Ziercke. Selbst bei besten Lichtverhältnissen habe keines der drei erprobten Systeme mehr als 60 Prozent geschafft.
"Ich werde dem Bundesinnenminister nicht die Einführung der fotogestützten Biometriefahndung zur Terrorismusbekämpfung empfehlen", so Ziercke. Das polizeiliche Ziel, Terrorverdächtige, Hooligans oder Vermisste mit Hilfe von computergestützten Kamerasystemen aus einer Menschenmenge herauszufischen, sei mit der derzeit zur Verfügung stehenden Technik nicht zu realisieren. Der Einsatz dieser Systeme sei nur sinnvoll, wenn die Trefferquote bei nahezu 100 Prozent liege. Eine Treffergenauigkeit von 30 Prozent bedeute, dass die Kameras von zehn Verdächtigen sieben im Durchschnitt nicht erkennen würden. Derartige Geräte seien für den polizeilichen Einsatz ungeeignet.
Nach Angaben des BKA ist die Treffergenauigkeit der Systeme stark abhängig von den Lichtverhältnissen. So erreichten die Kameras ihre beste Leistung lediglich vom späten Vormittag bis zum frühen Nachmittag, während die Trefferquote vor 8 und nach 17 Uhr nur noch etwa 20 Prozent betrage. Einsatzmöglichkeiten für die Gesichtserkennung sieht Ziercke daher lediglich in eng begrenzten Zugangs- oder Kontrollbereichen. Dort sei es konstant hell, und es könnten frontale Aufnahmen von Einzelpersonen gemacht werden.
"In Deutschland wird gerne getestet"
Konfrontiert mit den Aussagen des BKA-Präsidenten, sagte Hartmuth von Maltzahn, der Geschäftsführer der Firma L-1 Identity Solutions, deren Technik in Mainz unter anderem getestet wurde, SPIEGEL ONLINE: "Das Ergebnis der Studie überrascht mich nicht im Geringsten. Ich hätte es dem BKA auch vorher mitteilen können. Aber in Deutschland wird eben gerne getestet."
Seiner Meinung nach könne sich "das Ergebnis sehen lassen". Eine Trefferquote von 30 bis 60 Prozent sei doch besser als nichts. "Insofern bin ich ganz zufrieden mit dem System, das unserer Auffassung nach eine Hilfe für die Beamten sein soll. Eine 100-prozentige Trefferquote zu erwarten, ist vollkommen unrealistisch", so von Maltzahn. Er sei daher überrascht, dass das BKA die Technik nun als unbrauchbar darstelle.
Auch der Fachverband Sicherheitssysteme sieht die Systeme als einsatztauglich an. Bei der Suche nach Personen in Menschenmassen sei die Technik effektiver als ein menschliches Gehirn, sagte dessen Sprecher Michael von Foerster. "Es arbeitet ermüdungsfrei 24 Stunden."
Anders als der Präsident des Hauses kam das Kriminalistische Institut des BKA ebenfalls zu einer wohlwollenden Einschätzung der Technologie. In dem heute veröffentlichten "Abschlussbericht Foto-Fahndung" heißt es: Das Projekt habe bestätigt, "dass es aus technischer Sicht möglich ist, biometrische Gesichtserkennungssysteme in Fahndungsszenarien einzusetzen. ( ) Durch einfache Maßnahmen sollte es möglich sein, Einflüsse, die sich im hiesigen Feldtest noch negativ auf die Erkennungsleistungen ausgewirkt haben, zu minimieren." Unter bestimmten Umständen stehe daher zu erwarten, "dass ein Großteil der gesuchten Personen von einem biometrischen Gesichtserkennungssystem zuverlässig erkannt wird".
Das Bundeskriminalamt hatte in einem Feldversuch zwischen dem 9. Oktober 2006 und dem 31. Januar 2007 täglich rund 23.000 Reisende im Mainzer Hauptbahnhof gefilmt und mit einer speziell für das Projekt angelegten "Fahndungsdatei" mit Lichtbildern abgeglichen. Bei den Zielpersonen in der Fahndungsdatei handelte es sich um 200 Freiwillige, die als Pendler den Bahnhof mindestens einmal täglich passierten. Die Projektkosten beliefen sich auf etwa 210.000 Euro.
Beifall für den ablehnenden Bescheid des Bundeskriminalamts kam hingegen von den Datenschützern. "Wir halten den Einsatz dieser Überwachungstechnik für unverhältnismäßig und ungeeignet", sagte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für den Datenschutz, Roland Schäfer, SPIEGEL ONLINE. "Insofern begrüßen wir ausdrücklich die Entscheidung, sie nicht flächendeckend einzuführen."
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, nutzte gleichfalls die Gelegenheit, um erneut seine Vorbehalte gegen die Foto-Fahndung deutlich zu machen. Die niedrigen Erkennungsraten könnten dazu führen, dass auch unbescholtene Bürger in Verdacht gerieten und sich rechtfertigen müssten, so Schaar. Der Einsatz biometrischer Systeme dürfe zudem nicht zu einer Totalüberwachung führen.
Und auch das war im Kampf gegen den Terror zuletzt selten: der Schulterschluss zwischen Sicherheitsbehörden und Datenschützern.
mit Material von dpa, AP und AFP