Streit um Absprache Gericht spricht angeklagten Anwalt frei

Ende einer Justizposse: Der Anwalt Stephan Lucas soll eine Absprache mit Richtern falsch wiedergegeben haben. Dafür wurde er vor demselben Augsburger Gericht wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt - und nun freigesprochen. Das Urteil sparte dennoch nicht mit galligen Kommentaren.

Augsburg - Am Freitagvormittag war die Autobahn 8 von München in Richtung Stuttgart wegen eines Lkw-Unfalls gesperrt. Der Verkehr staute sich auf zwölf Kilometern Länge. Wer, wie der Münchner Rechtsanwalt Stephan Lucas, mittags mit dem Auto nach Augsburg fuhr, verlor zwei Stunden.

Lucas hatte einen wichtigen Termin: Urteilsverkündung vor der 3. Strafkammer des Augsburger Landgerichts. Der Fall war ungewöhnlich, und Lucas in einer ungewöhnlichen Rolle. Denn diesmal war er der Angeklagte. Wegen des Unfalls kam er etwas zu spät.

Die Augsburger Staatsanwaltschaft hatte ihn wegen versuchter Strafvereitelung angeklagt. Lucas hatte nämlich für einen Mandanten, der wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden war, Rechtsmittel eingelegt. In der Revisionsbegründung trug er vor, zwei Richter der Kammer, vor der jene Drogensache verhandelt worden war, hätten dem Angeklagten für den Fall, dass er gestehe, eine Strafe von weniger als fünf Jahren in Aussicht gestellt; andernfalls müsse er mit "zweistellig" rechnen.

Lucas' Mandant gestand nicht. Aber dem Verteidiger gelang es, die Anklagevorwürfe zu einem großen Teil zu entkräften. Von 130 Kilo Rauschgift blieben am Ende nur 25 übrig. Dafür wurde der Angeklagte zwar nicht "zweistellig" bestraft. Aber Lucas schien die "Sanktionsschere" zwischen dem angebotenen und dem verhängten Urteil denn doch zu weit geöffnet. Er machte in der Revision einen Verstoß gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens geltend.

Richter bestreiten Absprache zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft

In dienstlichen Stellungnahmen gegenüber dem Bundesgerichtshof bestritten die Richter, je eine Zusage gegeben zu haben. Es sei ihnen auch nicht bekannt, ob es zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft eine Absprache gegeben habe.

Der 1. Strafsenat glaubte den Kollegen und versah die Zurückweisung der Revision mit dem Hinweis, man habe "mit Befremden" zur Kenntnis nehmen müssen, belogen worden zu sein. Die Staatsanwaltschaft erhob, ohne die Sache zu ermitteln, Anklage gegen den Verteidiger.

Das Urteil am Freitag: Freispruch.

Alles andere hätte zu einem Aufschrei nicht nur unter den bayerischen Strafverteidigern geführt. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer München, Hansjörg Staehle, ein normalerweise zurückhaltender Mann, hatte am 29. März gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, er hoffe, "es gibt noch Richter in Augsburg", und auf die Gefahr für die Strafverteidigung hingewiesen, sollte "Augsburg Schule machen".

Denn was, wenn ein Verteidiger in einem Befangenheitsantrag gegen das Gericht etwa einen Sachverhalt schildert, den die Richter bestreiten? Muss er dann mit einer Anklage rechnen? Müsste er sich nicht ständig selbst zur Ordnung rufen, zensieren, überlegen, ob ihm etwas passieren könnte, wenn er sich nicht willfährig den Erwartungen des Gerichts oder der Staatsanwaltschaft beugt?

Druck auf dritte Strafkammer war riesig

Die dritte Strafkammer, ausgerechnet jene, die schon mit der Drogensache befasst war, hatte sich um den Fall Lucas nicht gerissen. 13 Augsburger Richter lehnten sich wegen Befangenheit selbst ab oder waren von Lucas' Verteidigern Hartmut Wächtler und Jan Bockemühl abgelehnt worden. An Thomas Junggeburth und seinem Beisitzer blieb die Sache schließlich hängen. Sie mussten verhandeln.

Der Druck, der auf dieser Kammer lastete, war immens. Wie sollen Richter unbefangen über ihre Kollegen richten? Wie sollte man es anstellen, dass die Staatsanwaltschaft ohne allzu großen Gesichtsverlust aus der Sache herauskommt? Der Präsident des Landgerichts, Herbert Veh, saß während des Plädoyers der Staatsanwaltschaft im Saal. War er zufrieden, als eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten beantragt wurde, die nur unter der Voraussetzung eines dreijährigen Berufsverbots für Lucas zur Bewährung ausgesetzt werden sollte?

Veh saß auch am Freitag wieder im Saal, als sich aller Unmut und Zorn, der sich in dem jungen Vorsitzenden Junggeburth offenbar angestaut hatte, über den Angeklagten ergoss: "Was war denn los, Herr Lucas, dass Sie zu Ihrer eigenen Urteilsverkündung zu spät kommen? Das ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Gericht! Ihr Freispruch ist auch nicht der erwartete, sondern einer, der nur knapp wegen des Grundsatzes ,Im Zweifel für den Angeklagten' ergeht!"

"Angeklagter mit immens großem Ego"

Und dann folgte eine Urteilsbegründung so voller Gift und Galle, wie man sie kaum je hört. "Auf der Anklagebank sitzt ein Rechtsanwalt, der mit einem immens großen Ego ausgestattet ist", kritisierte der Vorsitzende und hielt es für nötig zu erwähnen, dass Lucas in einer Fernseh-Gerichtsshow bisweilen einen Staatsanwalt mime, dass sich seine Kanzlei in der Münchner Fußgängerzone befinde - was offenbar heißen sollte, dass Lucas gut im Geschäft sei - aber nur relativ wenig Einkommen versteuere. "Wir gehen hier von einer Lüge aus", las der Vorsitzende aus seinem Urteilsmanuskript ab.

Und wer bei der Steuer lügt, so sieht es wohl das Augsburger Gericht, der lügt auch sonst.

Zu den Aussagen der betreffenden Richter, die sich als Zeugen partout nicht erinnern konnten oder jede Art von Zusage abstritten - kein Wort. Immerhin ein paar Spitzen gegen die Staatsanwaltschaft: "Fast an jedem Verhandlungstag bekamen wir etwas Neues zu hören. Es wäre schon schön gewesen, wenn dem Gericht zum Beispiel der Sitzungsbericht der Staatsanwältin Katarina Klokocka bekannt gewesen wäre", so Junggeburth. Aus diesem Bericht, den die Staatsanwaltschaft erst nach längerem Hin und Her herausgab, ging nämlich hervor, dass seinerzeit bereits am ersten Verhandlungstag zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung über eine mögliche Strafobergrenze - je nach Geständnisbereitschaft - gesprochen worden war.

Wer hat nun gelogen oder sich vielleicht falsch erinnert?

Wer schweigt, hat Pech

Das Gericht rügte auch, Lucas habe "jede Möglichkeit zur Deeskalation vergehen lassen". Wie das? Weil er schwieg. Das ist das Recht eines Angeklagten und darf ihm nicht negativ ausgelegt werden. Doch durch die Hintertür schleicht sich mittlerweile eine Argumentation ein, die längst Schule gemacht hat: Wer schweigt, der hat dann eben Pech. Weil nichts zu seinen Gunsten spricht.

Es war Lucas' Glück, dass er sich nach einem Gespräch mit den betreffenden Richtern damals mit einer Kollegin besprach, was er seinem Mandanten raten solle. Geständnis oder nicht? Der Vorsitzende wählte hierfür einen merkwürdigen Vergleich: Der damalige Angeklagte habe die Wahl gehabt, mit einem "Porsche oder einem rostigen Käfer" zu fahren.

Junggeburth und seine Mitrichter gingen "jedenfalls davon aus, dass kein Angebot gemacht wurde". Denn: Die Berufsrichter allein könnten gar kein Angebot machen. Und der Angeklagte habe ja auch nichts zu bieten gehabt. Möglicherweise sei es "ein Versehen" gewesen, dass Lucas in der Revision etwas Falsches vorgetragen habe. "Wir wollten hier ja nicht 'Hau den Lukas' spielen."

Lucas' Verteidiger Wächtler sagte nach der Urteilsbegründung pragmatisch: "Na, meinetwegen. Ein solcher Freispruch ist mir noch immer lieber als eine in süßen Worten vorgetragene Verurteilung."

Die Rückfahrt nach München wenigstens war problemlos. Der Stau auf der Gegenfahrbahn betrug noch immer 15 Kilometer.

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