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Mutmaßlicher Mord mit Samuraischwert "Mit voller Wucht"

Er soll seinen ehemaligen Mitbewohner auf offener Straße mit einem Samuraischwert getötet haben: In Stuttgart hat der Prozess gegen einen 31-Jährigen begonnen - und wurde direkt unterbrochen.
Angeklagter im Stuttgarter Landgericht: "Mit voller Wucht"

Angeklagter im Stuttgarter Landgericht: "Mit voller Wucht"

Foto: Marijan Murat/ dpa

In Stuttgart steht ein Mann vor Gericht, der einen 36-Jährigen in der Öffentlichkeit mit einem Samuraischwert ermordet haben soll. Der Fall schockierte die Öffentlichkeit, nicht zuletzt, weil Videos des Angriffs im Netz kursierten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, im Juli 2019 seinen ehemaligen Mitbewohner im Stuttgarter Stadtteil Fasanenhof niedergestochen zu haben. "Mit voller Wucht" habe er vor den Augen der elfjährigen Tochter des Opfers zugestochen, sagte die Staatsanwältin.

Das Opfer starb noch am Tatort. Der Verdächtige gestand die Tat kurze Zeit später. Im Prozess jedoch kündigte er an, sich nicht zu den Vorwürfen zu äußern.

Mitten in einer Hochhaussiedlung

Zeugen hatten den Angriff mitten in einer Hochhaussiedlung mit Handykameras aufgenommen. Schnell fanden die Filme den Weg ins Internet. In den Clips war zu sehen, wie der Angeklagte mit seinem gerade erst gekauften Samuraischwert auf sein Opfer einsticht.

Die Männer kannten sich, sie hatten wenige Monate vor der Tat eine Wohnung geteilt. Sie sollen sich vor dem Angriff mehrfach gestritten haben.

Während die Beweise für die Tat eindeutig sind, ist das Motiv noch unklar. Es soll im Prozess herausgearbeitet werden, die Staatsanwaltschaft spricht von einer Tat im "zwischenmenschlichen Bereich".

Da Gericht und Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte für eine psychische Störung sehen, wurde bereits ein Sachverständiger mit einem Gutachten beauftragt. Bei dem mutmaßlichen Täter handelt es sich um einen Jordanier, der als Asylsuchender nach Deutschland kam.

Die Sitzung wurde nach Verlesung der Anklageschrift unterbrochen, weil die Verteidigung den psychiatrischen Sachverständigen wegen Befangenheit ablehnte. Darüber muss die Kammer nun entscheiden.

Das Verfahren musste wegen der Krankheit eines Beteiligten zunächst verschoben werden und begann nun unter erschwerten Bedingungen. Um den Fortgang des Verfahrens auch bei Corona-Infektionen zu garantieren, wurde der Strafsenat um weitere Richter ergänzt, auch die Verteidigung ist doppelt besetzt. Damit die Abstandsregeln eingehalten werden können, findet der Prozess im größten Saal des Landgerichts statt.

jpz/dpa/AFP