Zum Inhalt springen

Urteil im Boxberger »Reichsbürger«-Prozess Angeklagter soll mehr als 14 Jahre in Haft

Weil er gezielt auf Beamte eines Spezialeinsatzkommando geschossen hat, ist ein 55-Jähriger wegen mehrfachen versuchten Mordes zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Der Mann gilt als sogenannter »Reichsbürger«.
Angeklagter Ingo K. im Oberlandesgericht Stuttgart

Angeklagter Ingo K. im Oberlandesgericht Stuttgart

Foto: FRM / dpa

Die Bundesanwaltschaft sprach von einer »regelrechten Jagd auf Polizeibeamte«: Wegen 14-fachen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Angriffs auf Vollstreckungsbeamte musste sich Ingo K. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten.

Der 55-Jährige soll im April 2022 in Boxberg, einer Gemeinde im Main-Tauber-Kreis in Baden-Württemberg, das Feuer auf Polizisten eines Spezialeinsatzkommandos eröffnet haben. Mit einer Kalaschnikow soll er durch die heruntergelassenen Rollläden gezielt auf einzelne Beamte geschossen haben. Zwei wurden verletzt, einer von ihnen schwer. Zwei Stunden lang wurde am Telefon verhandelt, dann ergab sich K.

Seit April hat der 7. Strafsenat mehr als 80 Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige befragt. Jetzt ist nach 32 Verhandlungstagen das Urteil gegen den mutmaßlichen »Reichsbürger« gefallen. Der Angeklagte soll 14 Jahre und sechs Monate in Haft.

»Bis zum Äußersten fortgeschrittene staatsfeindliche Radikalisierung«

In seiner mehr als zweistündigen Urteilsbegründung verlas der Vorsitzende Richter eine Art Minutenprotokoll der Tat, listete genau auf, wann wie viele Schüsse auf wen abgegeben wurden. Die Tat mache noch heute betroffen und lasse einen schaudern, »wenn man zur Kenntnis nehmen muss, wohin eine bis zum Äußersten fortgeschrittene staatsfeindliche Radikalisierung führen kann und geführt hat«, sagte der Vorsitzende. Er sprach von blankem und grenzenlosem Hass auf alles, was mit dem Staat zu tun hat.

Es sei dem Glück oder dem Zufall zu verdanken, »dass angesichts eines Kugelhagels mit mehr als 40 Schüssen nicht eine oder mehrere Leichen geborgen werden mussten«.

Die Polizei hatte K.s Haus ursprünglich wegen einer Waffe durchsuchen wollen, für die er keine Erlaubnis hatte. Die Ermittler fanden ein begehbares Waffenlager mit Gewehren und Maschinenpistolen, Tausenden Schuss Munition und Zubehör.

Die beiden Anwälte des Mannes hatten argumentiert, es seien keine Mordmerkmale erfüllt und deswegen einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. In seinem abschließenden Wort hatte der Angeklagte selbst um Entschuldigung für sein Verhalten gebeten. »Was geschehen ist, tut mir unendlich leid«, sagte er. Er habe in Panik und zum Schutz seines Sohnes gehandelt.

Der 55-Jährige wird der sogenannten »Reichsbürger«-Szene zugerechnet. »Reichsbürger« und sogenannte Selbstverwalter erkennen die Bundesrepublik Deutschland nicht als Staat an. Das Bundesamt für Verfassungsschutz rechnet der Szene rund 23.000 Anhängerinnen und Anhänger zu – Tendenz steigend.

ala/dpa