Templin in Brandenburg Einigung im "Spaghettimonster"-Schilderstreit gescheitert

Vor dem Landgericht Frankfurt an der Oder hat ein kurioser Prozess begonnen: Es geht um Aufstellung von Hinweisschildern der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" im brandenburgischen Templin.
Hinweisschild in Templin (Archiv)

Hinweisschild in Templin (Archiv)

Foto: Pastafari.eu/ dpa

"Nudelmesse Freitag 10 Uhr": Im Streit um Gottesdienst-Schilder für die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" im brandenburgischen Templin hat nun das Gericht das letzte Wort. Die Anhänger der Bewegung konnten sich in einem Zivilverfahren am Landgericht Frankfurt an der Oder nicht gütlich mit dem Brandenburger Landesbetrieb Straßenwesen einigen.

Der Streit dreht sich um die Aufstellung von Hinweisschildern an den vier Ortseingängen von Templin, auf denen neben der Abbildung des angeblichen göttlichen Wesens eine "Nudelmesse" für jeden Freitag um 10 Uhr angekündigt wird .

Der Anwalt der als Verein organisierten Spaghettimonster-Kirche, Winfried Rath, sagte: "Da wird von Seiten der Behörde bewusst gelogen." Der Verein pochte darauf, dass er mit dem Landesbetrieb 2014 in Gegenwart des Templiner Bürgermeisters Detlef Tabbert mündlich eine Vereinbarung geschlossen habe.

"Lediglich in diese Regelung haben wir eingewilligt"

Rath stützte sich auf eine E-Mail des damaligen Regierungsdirektors des Landesbetriebes, Thomas Heyne, die auf diese Vereinbarung verweise. Und er beruft sich auf eine Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums zur Aufstellung von Schildern der Religionsgemeinschaften an Bundes- und Landstraßen.

Dagegen bestritten die Vertreter der Landesbehörde eine Absprache - die "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" sei zudem keine Religionsgemeinschaft im Sinne der Richtlinie. Die Landesbehörde betonte, der Templiner Bürgermeister habe dem Verein nur gestattet, die "Nudelmesse"-Schilder zeitweise bis zur endgültigen Klärung an Masten der Stadt zu hängen. "Lediglich in diese Regelung haben wir eingewilligt", sagte Justiziarin Jaqueline Giemsa.

Die Richterin in dem Zivilprozess hat für den 13. April einen Verkündungstermin angesetzt. Sie ließ in ihren Ausführungen durchklingen, dass sie der Auffassung des Landesbetriebes folgen könnte. Der Verein kündigte bereits an, bei einem Scheitern ihrer Klage die nächste Instanz zu bemühen.

Bei der "Kirche des fliegenden Spaghettimonsters" handelt es sich um eine sarkastische Parodie, 2005 von dem amerikanischen Physiker Bobby Henderson in die Welt gebracht, um die Schulbehörde im US-Bundesstaat Kansas zu verspotten. Die Behörde hatte festgelegt, dass im Biologieunterricht nicht nur Darwins Evolutionstheorie, sondern auch das fundamental-religiöse "Intelligent design" gelehrt wird, nach dem Gott die Welt erschaffen hat.

wit/dpa
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